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Verhalten Bei Einem Notfall; Sofortmaßnahmen; Meldung An Die Zuständige Behörde - Endress+Hauser FQG61 Technische Information/Betriebsanleitung

Strahlenschutzbehälter
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Strahlenschutzbehälter FQG61/62
Sofortmaßnahmen
Meldung an die zuständige
Behörde
Endress+Hauser

Verhalten bei einem Notfall

Das hier beschriebene Vorgehen im Notfall muss im Interesse der Sicherheit des Personals sofort ange-
wendet werden, um einen Bereich abzusichern, in dem sich eine unabgeschirmte Strahlenquelle befin-
det oder vermutet wird.
Ein Notfall liegt vor, wenn ein radioaktives Isotop sich nicht mehr im Strahlenschutzbehälter befindet
oder wenn der Strahlenschutzbehälter nicht in die Position "AUS" geschaltet werden kann. Das Vorge-
hen dient zum Schutz der betroffenen Personen bis zum Eintreffen des zuständigen Strahlenschutzbe-
auftragten, welcher weitere Maßnahmen anordnen kann. Die mit der Aufsicht der Strahlenquelle
beauftragte Person (d.h. die vom Kunden benannte "autorisierte Person") ist für die Einhaltung dieses
Vorgehens verantwortlich.
Bestimmen Sie den gefährdeten Bereich durch Ausmessen vor Ort.
Schranken Sie den betroffenen Bereich mit gelbem Markierungsband oder mit einem Seil weit-
räumig ab und kennzeichnen Sie ihn durch das internationale Strahlenwarnsymbol.
Der Strahlenschutzbehälter kann nicht in Position "AUS - OFF" geschaltet werden
In diesem Fall muss der Strahlenschutzbehälter demontiert werden. Richten Sie den Strahlenaustritts-
kanal auf eine dicke Wand (z.B. aus Stahl oder Blei) oder montieren Sie einen Blindflansch vor den
Strahlenaustrittskanal. Personen dürfen sich nur hinter dem Strahlenschutzbehälter befinden, nicht
vor dem Strahlenaustrittskanal (Flansch des FQG61/FQG62). Die Transportöse am Gehäuse erleichtert
die sichere Handhabung.
Die Strahlenquelle befindet sich nicht mehr im Strahlenschutzbehälter
In diesem Fall muss die Strahlenquelle an einem anderen Ort sicher verwahrt oder eine zusätzliche
Abschirmung angebracht werden. Die Strahlenquelle darf nur mit einer Zange oder einem Greifer
transportiert werden und muss so weit wie möglich vom Körper entfernt gehalten werden.
Die für den Transport benötigte Zeit sollte durch vorheriges Ausprobieren ohne Strahlenquelle abge-
schätzt und optimiert werden.
Leiten Sie unverzüglich alle erforderlichen Mitteilungen an die zuständigen örtlichen und natio-
nalen Behörden weiter.
Nach gründlicher Untersuchung des Zustands muss sich der zuständige Strahlenschutzbeauf-
tragte zusammen mit der örtlichen Behörde auf eine geeignete Behebungsmaßnahme für das
vorliegende Problem verständigen.
HINWEIS
Nationale Regelungen können abweichende Vorgehensweisen und Meldepflichten vorschreiben.
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