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Kapitel 6 - Ausserbetriebnahme; Abbau Der Maschine; Materialtrennung - Maggi STEFF 2032 Betriebsanleitung

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KAPITEL 6 - AUSSERBETRIEBNAHME

6-1 ABBAU DER MASCHINE

Bei der Demontage/Verschrottung der
Maschine wie folgt vorgehen:
- Die Stromversorgung abtrennen
- Behälter, die Altöl enthalten, ausleeren
- die Demontage von autorisierten
Fachkräften vornehmen lassen.
Am Ende ihrer Lebensdauer muß die
Maschine als Industriemüll entsorgt
werden.
Sammeln,
Transport
und
Verarbeitung
Industriemülls und dessen Ablagerung
müssen den geltenden Normen der
Europäischen Richtlinien 91/156/EG
vom 18. März 1991 und 91/689/EG
vom
12.
Dezember
nachfolgenden
entsprechend erfolgen.

6-2 MATERIALTRENNUNG

Komponenten
Ausrüstung:
Dieses
Material
öffentlichen Müllentsorgung beseitigt
werden.
diesbezüglichen Gesetze der Nation,
in der die Maschine eingesetzt worden
ist.
Trennen,
Andere Teile der Maschine:
des
Die
zum
verwendeten
Aluminium, Stahl und Kunststoffe.
Aluminium
Recycling
spezialisierte
1991
und
umweltschädlich. Kunststoffe können
Anderungen
die Umwelt belasten und müssen
daher von Firmen entsorgt werden,
die autorisiert und auf die Entsorgung
dieser Materialien spezialisiert sind.
der
elektrischen
kann
von
der
Dabei
gelten
die
Bau
der
Maschine
Materialien
sind:
und
Stahl
sind
bei
durch
autorisierte
und
Firmen
nicht
Altölentsorgung:
Das
zum
Betrieb
und/oder
Wartung der Maschine verwendete Öl
muß den Europäischen Richtlinien
91/156/EG vom 18. März 1991 und
91/689/EG vom 12. Dezember 1991
entsprechend entsorgt werden.
Diese
Richtlinien
verpflichten
Betriebe, die Altöl zu entsorgen
haben, den zuständigen Behörden
alle notwendigen Informationen
bezüglich Entsorgung oder Lagerung
des Altöls und dessen Rückstände
mitzuteilen.
Der Europäischen Richtlinie 75/439/
EG
zufolge
ist
es
pflichtig,
Altölbeseitigung
von
entsprechenden Genossenschaft zu
veranlassen.
zur
DE
alle
die
der
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