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Ce-Kennzeichnung Und Typenschild; Bestimmungsgemäße Verwendung; Kaminkassetten; Brennstoffe - Camina & Schmid HK 65 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
1.7

CE-Kennzeichnung und Typenschild

Die Kaminkassetten entsprechen den europäischen Richt-
linien sowie den ergänzenden nationalen Anforderungen. Mit
der CE-Kennzeichnung am Typenschild des Gerätes bestätigt
der Hersteller Camina & Schmid Feuerdesign und Technik
GmbH & Co. KG, dass die Konformität des Produkts mit
dessen erklärter Leistung besteht.
Sie können die Leistungserklärung des Produktes nach (EU)
305/2011 anfordern:
Bei Ihrem Fachhändler/Importeur oder
E-Mail:
info@camina-schmid.de
Internet:
www.camina-schmid.de/leistungserklaerungen
A
DIN EN 13229
13
Typ: HK 65
E
Leistungserklärung Nr.
Prüfbericht-Nr.
D
zulässige Brennstoffe
Brandsicherheit
C
Brandverhalten
Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen:
- im Strahlungsbereich
- Seite
Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen:
- Boden / Hinten / Decke
Brandgefahr durch Herausfallen von Glut
Oberflächentemperatur
Reinigbarkeit
max. Betriebsdruck
Wasserinhalt
CO-Gehalt bez. auf 13% O
Abgasstutzentemperatur
Nennwärmeleistung
Wasserwärmeleistung
Raumwärmeleistung
Wirkungsgrad
Mehrfachbelegung des Schornsteins möglich.
Zeitbrandfeuerstätte
Betriebsanleitung beachten!
Abb. 1: Typenschild Kaminkassette am Beispiel HK 65
Nr.
Typ
A
Fundstelle der harmonisierten Norm
B
notifizierte Prüfstellen-Nr.
C
Prüfbericht-Nr.
D
Typ
E
CE-Kennzeichnung nach (EG) Nr. 765/2008
Die Angaben auf dem Typenschild dienen der ein-
deutigen Identifizierung des Gerätes.
6
B
NB 1879
Baujahr 2022
Camina & Schmid Feuerdesign und
Technik GmbH & Co. KG
LE29071090
NB 1879-K-14-2021
Scheitholz
erfüllt
A1
1500 mm
80 mm
0 / 0 /0 mm
erfüllt
erfüllt
erfüllt
-
-
0,07 %
2
282 °C
6,5 kW
-
6,5 kW
81,4 %
1.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.8.1

Kaminkassetten

Die Kaminkassetten sind Zeitbrandfeuerstätten nach
EN 13229. Diese dürfen nur als Einzelraumfeuerungsanlagen
betrieben werden. Andere Verwendungen – wie die Nutzung
als alleinige Wohnungsheizung für alle Wohnräume – sind
nicht zulässig.
Die Kaminkassetten dienen zur Erwärmung der Raumluft.
Sie sind vorrangig zur Beheizung von einzelnen Wohnräu-
men zugelassen und dürfen nur innerhalb dieser betrieben
werden.
1.8.2

Brennstoffe

Die Kaminkassetten dürfen nur mit naturbelassenem, luft-
getrocknetem Scheitholz mit einer Restfeuchte von maximal
20 % oder Presslingen aus naturbelassenem Holz nach ISO
17225-3 betrieben werden. Die Verwendung anderer Brenn-
stoffe ist nicht zulässig.
1.8.3

Verbrennungsluftversorgung

Für den Verbrennungsvorgang ist das Vorhandensein von
Sauerstoff erforderlich. Die Kaminkassetten sind als raum-
luftabhängige Feuerungsanlagen konstruiert und gebaut. Die
Zuluft wird über eine Öffnung im unteren Teil des Gerätes
zugeführt. Bei der Planung, Aufstellung und im Betrieb der
Kaminkassetten ist für eine ausreichende Verbrennungsluft-
zufuhr zu sorgen, die einen optimalen Verbrennungsvorgang
ermöglicht.
1.8.4

Geschlossener Betrieb

Die Kaminkassetten dürfen nur mit geschlossener Fülltür be-
trieben werden. Im Betrieb darf die Fülltür nur kurzzeitig zum
Auf- und Nachlegen von Brennstoffen geöffnet werden.
Sind die Kaminkassetten außer Betrieb, müssen alle Türen
und Einstelleinrichtungen geschlossen sein.
1.8.5

Mehrfachbelegung

Die Eignung der Kaminkassetten für eine Mehrfachbelegung
ist gegeben. Hier gelten insbesondere die Angaben für den
geschlossenen Betrieb. Sind alle Türen und Einstellein-
richtungen geöffnet, kann dies zu funktionalen Störungen
an weiteren Feuerstätten führen, die an dem Schornstein
angeschlossen sind.

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Diese Anleitung auch für:

Hk 80Hk 100Hk 125Hk 150

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