Sicherheit
1.11.2.2 Außerhalb des Strahlungsbereiches
Für Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen sowie Einbaumöbel sind nachfolgende Sicher-
heitsabstände zu berücksichtigen:
Von den freien Außenflächen der Verkleidung zum Aufstell-
raum müssen mindestens 50 mm Abstand zu brennbaren
Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen und zu Einbau-
möbeln gehalten werden.
Feuerstätte
Kamin-
kassetten
Abb. 10: Schutz und Abstände bei beheizten Flächen, 1-seitig
offen, Rundglas, Panorama
Feuerstätte
Kamin-
kassetten
Abb. 11: Schutz und Abstände bei beheizten Flächen, 2-sei-
tig offen
Kamin-
kassetten
Abb. 12: Schutz und Abstände bei beheizten Flächen, 3-sei-
tig offen
Bezeichnung:
A = Bauteil aus brennbaren Baustoffen, z. B. Möbel, Raum-
textilien
A
mind. 50 mm
A
mind. 50 mm
A
mind. 50 mm
1.11.3
Simsbalken
Simsbalken oder streifenförmige Zierteile dürfen vor der
Verkleidung angebracht werden, wenn der Abstand mit
Zwischenraum für eine offene Luftführung 10 mm beträgt.
Zur Befestigung dieser Anbauteile müssen nicht brennbare
Halterungen, z. B. aus Metall, verwendet werden. Diese sind
so anzuordnen und auszuführen, dass die freie Luftströmung
nicht behindert wird.
Abb. 13: Simsbalken mit mindestens 10 mm Hinterlüftung
Bezeichnung:
A = Verkleidung
B = Simsbalken
C = Strahlungsbereich
D = Vorderkante Feuerraum, z.B. Stehrost
A
B
C
D
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