2.4. PERSONALANFORDERUNGEN
2.4.1. QUALIFIKATIONEN
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifi kation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG!
•
Gefahr bei unzureichender Qualifi kation von Personen!
•
Unzureichend qualifi zierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem Gerät nicht einschätzen
und setzen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
•
Alle Arbeiten nur von dafür qualifi zierten Personen durchführen lassen!
•
Unzureichend qualifi zierte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten!
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinfl usst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medika-
mente, sind nicht zugelassen.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifi kationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
GASTECHNIK INGENIEUR
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und Wissen bezüglich relevanter Normen und Richtlinien
um Arbeiten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen. Gastech-
nik-Ingenieure sind speziell geschult im Hinblick auf die jeweilige Produktionsstätte und deren spezifi sche
Standards und Richtlinien.
TECHNIKER
Besitzt Fachausbildung, Fähigkeiten, und Erfahrung bezüglich relevanter Normen und Richtlinien um Arbe-
iten an Druckregelsystemen vornehmen zu können und potentielle Risiken zu erkennen.
2.4.2. UNBEFUGTE
WARNUNG!
•
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Arbeitsbereich!
•
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die Gefahren im
Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
•
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten!
•
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Arbeitsbereich weisen!
•
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und Arbeitsbereich aufh alten!
2.4.3. UNTERWEISUNG
Der Besitzer muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung muss ein Unterwei-
sungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
•
Datum der Unterweisung
•
Name des Unterwiesenen
•
Inhalte der Unterweisung
•
Name des Unterweisenden
•
Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
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