Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Unzulässige Verwendung - Still RCG15 Originalbetriebsanleitung

Treibgas-gabelstapler
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1
Unzulässige Verwendung
Brandschutz
Der Betreiber hat für den entsprechenden Ein-
satzfall des Flurförderzeugs für ausreichenden
Brandschutz in der Umgebung des Flurförder-
zeug zu sorgen. Es ist je nach Einsatzfall für
zusätzlichen Brandschutz am Flurförderzeug
zu sorgen. Im Zweifelsfall ist die zuständige
Aufsichtsbehörde zu fragen.
Anbaugeräte
Anbaugeräte dürfen nur bestimmungsgemäß
verwendet werden. Der Fahrer muss in der
Handhabung der Anbaugeräte unterwiesen
sein.
Flurförderzeugen, die ab Werk mit Anbaugerät
geliefert werden, liegt die Betriebsanleitung
des Anbaugerätes bei. Vor Inbetriebnahme
des Flurförderzeugs mit einem Anbaugerät ist
das sichere Lasthandling zu prüfen. Je nach
Art des Anbaugerätes können Justierungen
wie z. B. Druckeinstellungen oder das Einstel-
len von Anschlägen und Arbeitsgeschwindig-
keiten erforderlich sein. Die entsprechenden
Hinweise sind der Betriebsanleitung des An-
baugerätes zu entnehmen.
Werden Anbaugeräte nicht zusammen mit
dem Flurförderzeug geliefert, müssen die Vor-
gaben des Flurförderzeug-Herstellers und des
Anbaugeräteherstellers eingehalten werden.
Die Befestigung des Anbaugerätes und die
Verbindung der Energiezufuhr für kraftbetrie-
Unzulässige Verwendung
Jede Gefährdung durch unzulässige Verwen-
dung ist ein durch den Betreiber bzw. Fahrer
und nicht durch den Hersteller zu vertretender
Sachverhalt.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Fahrer" beachten!
Die Benutzung für andere Zwecke, als in die-
ser Betriebsanleitung beschrieben, ist unters-
agt.
4
bene Anbaugeräte sind nach den Angaben
der Hersteller nur von befähigten Personen
vorzunehmen. Nach jeder Montage ist die
Funktion der Anbaugeräte vor der ersten Inbe-
triebnahme zu überprüfen.
Die zulässige Tragfähigkeit der Anbaugeräte
und die zulässige Belastung (Tragfähigkeit
und Lastmoment) des Flurförderzeugs in
Kombination von Anbaugerät und Nutzlast
darf nicht überschritten werden, siehe Zusatz-
tragfähigkeitsschild.
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen
keine Änderungen, insbesondere An- und Um-
bauten, am Flurförderzeug vorgenommen
werden.
Anhänger
Flurförderzeuge dürfen nur zum Schleppen
von Anhängern verwendet werden, wenn sie
mit einer entsprechenden Anhängekupplung
ausgestattet sind. Die in der Betriebsanleitung
angegebene maximale Anhängelast für unge-
bremste oder gebremste Anhänger darf nicht
überschritten werden.
Das schleppende Flurförderzeug muss so be-
trieben werden, dass ein sicheres Fahren und
Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahr-
bewegungen gewährleistet ist.
60048011600 DE - 08/2020
Einleitung

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Rcg18Rcg20

Inhaltsverzeichnis