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Allgemeine Sicherheitsvorschriften Für Flüssiggas; Beschaffenheit Der Treibgasflaschen; Pflichten Von Arbeitgebern Und Arbeitnehmern - Still RCG15 Originalbetriebsanleitung

Treibgas-gabelstapler
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Sicherheitsvorschriften für Flüssiggas
GEFAHR
Das Austreten von Flüssiggas kann zu Kältever-
brennungen und/oder Explosionen führen. Die Ge-
fahr hierfür ist insbesondere dann groß, wenn Gas
aus dem System austritt oder der Motor nicht oder
nur schwer anspringt. Bei Auftreten dieser Störun-
gen ist es daher streng verboten, Arbeiten am Gas-
system durchzuführen und das Fahrzeug in Betrieb
zu nehmen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften für Flüssiggas
Der Begriff „Flüssiggas" bezieht sich auf BU-
TAN oder PROPAN bzw. auf BUTAN-PRO-
PAN-Gemische. Das in Flaschen oder speziel-
len Tanks gelieferte Flüssiggas wird für den
Antrieb von Verbrennungsmotoren verwendet.
Die Treibgasqualität muss mindestens den
Anforderungen der DIN 51622 entsprechen.
Optimal ist es, wenn das Treibgas den Anfor-
derungen der EN 589 (Autogas) entspricht.
GEFAHR
Explosionsgefahr! Treibgas ist schwerer als Luft, es
breitet sich am Boden aus und kriecht über große
Enfernungen.
– Stapler mit Treibgasantrieb dürfen in Räumen nur
abgestellt werden, wenn diese über Erdgleiche
liegen und ausreichend durchlüftet sind.
– Sie dürfen nicht in Nähe von Öffnungen zu Räu-
men unter Erdgleiche abgestellt werden.
– Um abgestellte Stapler ist ein ausreichender Be-
reich einzuhalten, in dem sich keine Kelleröffnun-
gen und Kellerzugänge, Gruben und ähnliche
Hohlräume, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsver-
schluss, Luft- und Lichtschächte sowie brennba-
res Material befinden dürfen.
GEFAHR
Feuergefahr! Jedes austretende Flüssiggas nimmt
sofort Gasform an und erzeugt daher eine explosi-
onsgefährdete Atmosphäre. Die Dämpfe sind
schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus.
Dämpfe kriechen über große Entfernungen und
können Brände und Rückzündungen auslösen.
Treibgasstapler und Treibgasflaschen nur in gut be-
lüfteten Bereichen betreiben, lagern oder abstellen.
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GEFAHR
Aufgrund seiner Flüchtigkeit ist Flüssiggas äußerst
brennbar. Da das Gas etwa die doppelte Dichte wie
Luft hat, verbleibt es nach einem Austritt in Boden-
nähe, wodurch sich die Gefahr erhöht. Es ist verbo-
ten, das Fahrzeug in geschlossenen oder unterirdi-
schen Räumen abzustellen.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
– Rauchen Sie nicht während der Durchführung von
Wartungsarbeiten an Flüssiggassystemen und
achten Sie darauf, dass sich in der Nähe keine of-
fenen Flammen, Öfen, Laternen usw. befinden.
– Nur antistatisch ausgerüstetes nicht funkenreißen-
des Werkzeug verwenden.
– Antistatische Kleidung und Schuhwerk werden
empfohlen.

Beschaffenheit der Treibgasflaschen

GEFAHR
Treibgasflaschen dürfen nicht über die Staplerkon-
tur hinausragen, da diese durch Kollision mit Ge-
genständen oder anderen Staplern abgerissen wer-
den können. Es besteht Explosionsgefahr!
– Nur Treibgasflaschen verwenden, die für den Be-
trieb der Treibgasanlage zugelassen sind.
Pflichten von Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern
Der Arbeitgeber bzw. der Leiter des Werks, in
dem die mit Flüssiggas betriebenen Industrie-
fahrzeuge eingesetzt werden, muss gewähr-
leisten, dass diese Fahrzeuge nur von ent-
sprechend ausgebildeten Personen benutzt
und gewartet werden. Das mit Flüssiggas be-
triebene Fahrzeug darf erst in Betrieb genom-
men werden, wenn sichergestellt ist, dass es
sich in einwandfreiem Zustand befindet.
Vom Arbeitgeber müssen betriebsinterne An-
weisungen für die Nutzung der Industriefahr-
zeuge bereitgestellt werden. Diese müssen in
einfacher und verständlicher Sprache
60048011600 DE - 08/2020
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