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Allgemeine Sicherheitsvorschriften für Flüssiggas
Weise wird sichergestellt, dass keine ge-
fährlichen Konzentrationen schädlicher Ga-
se vorhanden sind.
Mit Flüssiggas betriebene Gabelstapler dür-
●
fen nur in Garagen abgestellt werden, die
gut belüftet sind und sich nicht unter der Er-
de befinden. Nicht abgestellt werden dürfen
sie dagegen in der Nähe von Kellereingän-
gen, Gräben oder ähnlichen Vertiefungen,
in der Nähe von Abflusskanälen oder offe-
nen Kanalisationsschächten, in der Nähe
von Luftschächten, Treppen oder Orten, an
denen brennbare Materialien gelagert wer-
den.
Bei der Durchführung von Arbeiten in Werk-
●
stätten müssen der Hahn der Flasche ge-
schlossen sein und die Gasflaschen vor Hit-
ze geschützt werden. Arbeiten, die den Ein-
satz einer Flamme erfordern, insbesondere
zum Schweißen oder Schneiden, dürfen
nicht in der Nähe von Gasflaschen durchge-
führt werden. Gasflaschen dürfen, auch
wenn sie leer sind, nicht in Werkstätten ge-
lagert werden.
Im Falle einer Explosion, auch wenn es
●
nicht zu Verletzungen gekommen ist, muss
die zuständige Behörde informiert werden.
Hierbei sind die in dem Land, in dem das
Fahrzeug eingesetzt wird, geltenden Be-
stimmungen zu beachten.
Das Auswechseln von Gasbehältern (Erset-
●
zen leerer durch volle Gasflaschen) ist in
Garagen nur erlaubt, wenn eine ausrei-
chende Entlüftung gewährleistet ist (keine
gefährliche Konzentration explosiver Gase).
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B - Lagerung von Gasbehältern
Zu beachten sind hierbei alle nationalen
●
und lokalen Anforderungen und Vorschrif-
ten zur Behandlung und Lagerung voller,
tragbarer und geschlossener Behälter für
komprimierte, flüssige und gasförmige Ga-
se unter Druck. Beispielsweise ist es verbo-
ten, unter Druck stehende Behälter an fol-
genden Orten zu lagern: in unterirdischen
Räumen, Treppenhäusern, Durchgängen
und Vorräumen, insbesondere in geschlos-
senen Bereichen, Höfen oder Passagen
oder in deren Nähe sowie an Sicherheits-
ausgängen, in Garagen und am Arbeits-
platz. Alle geltenden allgemeinen Anforde-
rungen für die Verwendung und die Lage-
rung unter Druck stehender Behälter müs-
sen erfüllt werden.
In diesen Bereichen verwendete elektrische
●
Prüflampen müssen über eine luftdichte
Kammer und ein stabiles Schutzgitter verfü-
gen.
Garagen, Lager und Werkstätten müssen
●
über eine gute Entlüftung verfügen. Es ist
zu beachten, dass Flüssiggas schwerer ist
als Luft und sich daher am Boden, in Ar-
beitsgruben und anderen Bodenvertiefun-
gen ansammelt, wo sich ein explosives
Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
Behälter von Zünd- und Wärmequellen fern-
●
halten.
Behälter vor Sonneneinstrahlung schützen.
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Behälter unter Verschluss und für Kinder
●
unzugänglich aufbewahren.
60048011600 DE - 08/2020
Sicherheit