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Still RCG15 Originalbetriebsanleitung Seite 30

Treibgas-gabelstapler
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Allgemeine Sicherheitsvorschriften für Flüssiggas
Weise wird sichergestellt, dass keine ge-
fährlichen Konzentrationen schädlicher Ga-
se vorhanden sind.
Mit Flüssiggas betriebene Gabelstapler dür-
fen nur in Garagen abgestellt werden, die
gut belüftet sind und sich nicht unter der Er-
de befinden. Nicht abgestellt werden dürfen
sie dagegen in der Nähe von Kellereingän-
gen, Gräben oder ähnlichen Vertiefungen,
in der Nähe von Abflusskanälen oder offe-
nen Kanalisationsschächten, in der Nähe
von Luftschächten, Treppen oder Orten, an
denen brennbare Materialien gelagert wer-
den.
Bei der Durchführung von Arbeiten in Werk-
stätten müssen der Hahn der Flasche ge-
schlossen sein und die Gasflaschen vor Hit-
ze geschützt werden. Arbeiten, die den Ein-
satz einer Flamme erfordern, insbesondere
zum Schweißen oder Schneiden, dürfen
nicht in der Nähe von Gasflaschen durchge-
führt werden. Gasflaschen dürfen, auch
wenn sie leer sind, nicht in Werkstätten ge-
lagert werden.
Im Falle einer Explosion, auch wenn es
nicht zu Verletzungen gekommen ist, muss
die zuständige Behörde informiert werden.
Hierbei sind die in dem Land, in dem das
Fahrzeug eingesetzt wird, geltenden Be-
stimmungen zu beachten.
Das Auswechseln von Gasbehältern (Erset-
zen leerer durch volle Gasflaschen) ist in
Garagen nur erlaubt, wenn eine ausrei-
chende Entlüftung gewährleistet ist (keine
gefährliche Konzentration explosiver Gase).
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B - Lagerung von Gasbehältern
Zu beachten sind hierbei alle nationalen
und lokalen Anforderungen und Vorschrif-
ten zur Behandlung und Lagerung voller,
tragbarer und geschlossener Behälter für
komprimierte, flüssige und gasförmige Ga-
se unter Druck. Beispielsweise ist es verbo-
ten, unter Druck stehende Behälter an fol-
genden Orten zu lagern: in unterirdischen
Räumen, Treppenhäusern, Durchgängen
und Vorräumen, insbesondere in geschlos-
senen Bereichen, Höfen oder Passagen
oder in deren Nähe sowie an Sicherheits-
ausgängen, in Garagen und am Arbeits-
platz. Alle geltenden allgemeinen Anforde-
rungen für die Verwendung und die Lage-
rung unter Druck stehender Behälter müs-
sen erfüllt werden.
In diesen Bereichen verwendete elektrische
Prüflampen müssen über eine luftdichte
Kammer und ein stabiles Schutzgitter verfü-
gen.
Garagen, Lager und Werkstätten müssen
über eine gute Entlüftung verfügen. Es ist
zu beachten, dass Flüssiggas schwerer ist
als Luft und sich daher am Boden, in Ar-
beitsgruben und anderen Bodenvertiefun-
gen ansammelt, wo sich ein explosives
Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
Behälter von Zünd- und Wärmequellen fern-
halten.
Behälter vor Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter unter Verschluss und für Kinder
unzugänglich aufbewahren.
60048011600 DE - 08/2020
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Diese Anleitung auch für:

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