Wichtige Informationen
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
› Das A-TS ist für den Einbau in lotrecht eingebauten Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren aus
Kunststoff, Holz, Aluminium oder Stahl und deren Kombination derselben vorgesehen.
› Montieren Sie alle Beschlagteile fachgerecht wie in dieser Anleitung beschrieben und beachten Sie alle
Sicherheitshinweise!
› Um Fehler der Elektronik durch beschädigte Kabel zu vermeiden, müssen sämtliche Fräsungen/Bohrungen
im Bereich der Kabelführung sorgfältig entgratet werden!
› Montage- und Elektroinstallationen müssen gemäß dieser Anleitung erfolgen. Falsche Verdrahtung kann
zur Zerstörung der Elektronik führen.
› Beim Verschrauben ist sicherzustellen, dass die Kabel nicht durch die Befestigungsschrauben beschädigt
werden!
› Versichern Sie sich vor der Montage vom einwandfreien Zustand der Bauteile, beschädigte oder schadhafte
Bauteile dürfen in keinem Fall verwendet werden. A-TS nur in einwandfreiem Zustand benutzen.
› Bei allen Arbeiten am A-TS und an den Spannung führenden Bauteilen ist zuvor die Energiezufuhr des Netz-
teils zu unterbrechen.
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
› Das A-TS darf NICHT für Flucht- oder Paniktüren nach EN179 oder EN1125 verwendet werden.
› Die in dieser Anschlaganleitung beschriebenen Beschlagteile sind aus nichtrostendem Werkstoff oder aus
Stahl galvanisch passiviert und versiegelt nach DIN EN 12329. Sie dürfen nicht in Umgebungen mit
aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhalten verwendet werden.
› Verwenden Sie keine säurevernetzenden Dichtstoffe, da diese zur Korrosion der Beschlagteile führen
können.
Unsachgemäße Montage, nicht vereinbarungsgemäße beziehungsweise unübliche Verwendung,
die Verwendung nicht ausdrücklich von MACO freigegebenen Systemzubehörs, nicht ausdrücklich von MACO
zugelassene Modifikationen beziehungsweise Reparaturarbeiten sowie nicht fachgerechtes Service können
zu Funktionsstörungen führen und sind zu unterlassen. Jegliche, nicht ausdrücklich von MACO zugelassenen,
Maßnahmen führen zum Verlust sämtlicher Haftungs-, Gewährleistungs- und allenfalls gesondert vereinbar-
ter Garantieansprüche.
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