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Strahlenschutzbeauftragter; Ergänzende Sicherheitshinweise - Endress+Hauser Strahlenschutzbehalter FQG66 Betriebsanleitung

Radiometrische füllstandsmessung
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Strahlenschutzbehälter FQG66
Endress+Hauser
2.9.2

Strahlenschutzbeauftragter

Der Betreiber der Anlage muss einen Strahlenschutzbeauftragten benennen, der die not-
wendigen Fachkenntnisse besitzt und für die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung
und für alle Maßnahmen des Strahlenschutzees verantworlich ist. Endress+Hauser bietet
Schulungen an, in denen die notwendige Fachkunde erworben werden kann.
2.9.3
Kontrollbereich
In Kontrollbereichen (d.h. in Bereichen, in denen die Ortsdosisleistung einen bestimmten
Wert überschreitet) dürfen nur beruflich strahlenexponierte Personen tätig werden, bei
welchen eine amtliche Personendosisüberwachung stattfindet. Die jeweils gültigen Grenz-
werte für den Kontrollbereich sind aus der aktuellen Strahlenschutzverordnung zu entneh-
men.
Für weitere Informationen zum Strahlenschutz und zu den Vorschriften in anderen Län-
dern steht Ihnen die jeweilige Endress+Hauser Vertriebsorganisation gerne zur Verfügung.
2.10
Ergänzende Sicherheitshinweise
Beachten Sie die zugehörigen Sicherheitshinweise in den Dokumenten SD00292F/00 (für
Kanada) und SD01561F/00 (für USA).
Grundlegende Sicherheitshinweise
9

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