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ACHTUNG!!!!
Die Wartung des Geräts darf nur von einem qualifizierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Es sollte auch daran erinnert werden, dass für jedes Heizgerät Schornsteinfeger nach den Richtlinien
der örtlichen Bauordnung, mindestens aber einmal im Jahr, erforderlich sind.
• Das Gerät sollte regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, überprüft werden.
• Die Reinigung sollte regelmäßig oder bei Auftreten von überschüssiger Asche erfolgen.
• Es dürfen keine Änderungen an der Konstruktion der Einheit vorgenommen werden.
• Das Gerät sollte nicht mit korrosiven Mitteln gereinigt werden.
• Verwenden Sie beim Austausch einzelner Komponenten nur Originalteile, die beim Hersteller er-
hältlich sind.
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