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Einstieg In Pelletslagerraum, Lagerbehälter; Sicherheitsmaßnahmen Nach Din En Iso 20023; Pelletslagers Über 15 T Pellets Und/Oder Erdtank - Windhager BIOWIN ALPHA BW 102 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
3.4
Einstieg in Pelletslagerraum, Lagerbehälter
Für alle Energieträger gelten Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Brennstoffen, Heizung und Lagerräumen ein-
zuhalten sind. Das gilt auch für die Lagerung von Pellets. Pelletslager dürfen nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaß-
nahmen betreten werden – siehe Pkt. 3.4.1.
GEFAHR Erstickungsgefahr
Das Betreten von unbelüfteten Lagerräumen (insbesondere Erdtanks) sollte unterlassen werden.
3.4.1
Sicherheitsmaßnahmen nach DIN EN ISO 20023
f Der Pelletskessel muss abgeschaltet sein.
f Vor dem Betreten des Lagers muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein.
f Während des Aufenthalts im Lager muss eine Frischluftzufuhr sichergestellt sein. Das Pelletslager muss vor dem
Betreten mindestens 15 min lang belüftet werden (z. B. per Querlüftung durch die Zugangstür oder -luke). Die Zu-
gangsöffnung muss geöffnet bleiben und die Belüftung muss beibehalten werden, während Personen im Pelletslager
arbeiten.
f Pelletslager dürfen nur in Begleitung einer zweiten Person betreten werden, die als zusätzliche Sicherheitsvorkeh-
rung außerhalb des Gefahrenbereichs verbleibt. Die Begleitperson sollte stets im Augenkontakt oder mindestens im
Sprechkontakt mit der Person im Lager sein, wodurch im Notfall eine Rettung besser eingeleitet werden kann. Wenn
eine Notsituation eintritt, muss die zweite Person Hilfe holen und darf das Pelletslager NICHT betreten. Personen,
die ein Pelletslager betreten, sollten mit den Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.
Pelletslagers bis 15 t Pellets
Nach dem Befüllen des Lagerraumes kann es zur Bildung von geruchlosem Kohlenmonoxid (CO) sowie Sauerstoffmangel
kommen. Deshalb ist in den ersten 4 Wochen nach einer Lagerraumbefüllung das Betreten des Pellets-Lagerraumes zu
unterlassen oder ausschließlich nach einer vorherigen Prüfung (Gasmessung) der Luft im Lagerraum auf CO betreten
werden.
Nach Ablauf des 4-wöchigen Zeitraums ist eine kontinuierliche natürliche Belüftung des Pelletslagers (belüftete Deckel/
Belüftungsöffnung) sowie das Querlüften 15 min vor dem Betreten in der Regel ausreichend, um einen CO-Expositions-
wert von ≤60 ppm für eine Expositionsdauer von 30 min zu erreichen.
Pelletslagers über 15 t Pellets und/oder Erdtank
Pelletslager dürfen ausschließlich nach einer vorherigen Prüfung (Gasmessung) der Luft im Lagerraum auf CO betreten
werden. Wenn die CO-Konzentration nach dem 15-minütigen Querlüften nicht auf den vorgeschriebenen Schwellenwert
gesunken ist, sollte ein Ventilator (z. B. Staubsauger) verwendet werden.
Während des Aufenthalts im Pelletslager sollten Personen permanent einen persönlichen CO-Detektor bei sich tragen,
der auf einen oberen Alarmschwellenwert von 60 ppm eingestellt ist. Der untere Alarmschwellenwert sollte auf 30 ppm
eingestellt sein, sofern der Detektor eine solche Funktion bietet.
Das Betreten des Pelletslagers für kurze Zeit (maximal 30 min) wird nur empfohlen, wenn die CO-Konzentration im
Pelletslager ≤60 ppm beträgt. Bei CO-Konzentrationen von >60 ppm muss der Lagerraum solange gelüftet werden, bis
die CO-Konzentration ausreichend gesunken ist.
Aufgrund der luftdichten Konstruktion können in Erdlagern hohe CO-Konzentrationen auftreten. Daher dürfen Erdlager
erst nach einer ausreichenden Belüftung und Messung der CO-Konzentration betreten werden. Es muss jederzeit eine
zweite Person außerhalb des Lagers anwesend sein. Wenn nationale Vorschriften für den Betrieb in engen Räumen vor-
handen sind, müssen diese eingehalten werden; andernfalls müssen die bewährten Vorgehensweisen für das Betreten
und Verlassen von sowie das Arbeiten in Lagern eingehalten werden.
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