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Gefahrenquellen; Stromausfall (Bzw. Wenn Gebläse Nicht Läuft); Brennertopf; Einstieg In Pelletslagerraum, Lagerbehälter - Windhager BIOWIN 2 TOUCH Bedienungsanleitung

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Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
2.5

Gefahrenquellen

2.5.1
Stromausfall (bzw. wenn Gebläse nicht läuft)
WARNUNG Verpuffungsgefahr!
Brennraumtür nicht öffnen, erhöhte Verpuffungsgefahr beim Öffnen der Brennraumtür. Nach einem Strom-
ausfall während der Verbrennung erfolgt ein Selbsttest und anschließend wird der Betrieb automatisch fort-
gesetzt.
2.5.2

Brennertopf

WARNUNG Verpuffungsgefahr!
Der Brennertopf darf keinesfalls von Hand mit Pellets befüllt werden. Durch zu viel Brennmaterial im
Brennertopf werden die Pellets nicht optimal gezündet. Es entsteht zu viel Schwelgas, so dass es zu einer
Verpuffung kommen kann.
2.5.3
Einstieg in Pelletslagerraum, Lagerbehälter
Für alle Energieträger gelten Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Brennstoffen, Heizung und Lagerräumen ein-
zuhalten sind. Das gilt auch für die Lagerung von Pellets.
Nach dem Befüllen des Lagerraumes kann es zur Bildung von geruchlosem Kohlenmonoxid (CO) sowie Sauerstoffmangel
kommen. Deshalb ist in den ersten 6 Wochen nach einer Lagerraumbefüllung das Betreten des Pellets-Lagerraumes zu
unterlassen oder nur durch geschultes Personal (Gasmessung) gestattet.
Bitte auch die Hinweise auf dem Lagerraum-Aufkleber beachten:
– Unbefugten ist der Zutritt verboten, Kinder sind vom Pelletslager fernzuhalten!
– Vor dem Betreten für ausreichende Belüftung sorgen. Während des Zutritts die Tür geöffnet halten.
– Betreten das Lagers nur unter Aufsicht einer außerhalb des Lagerraums stehenden Person.
– Rauchen, Feuer, und andere Zündquellen verboten
– Verletzungsgefahr durch bewegliche Bauteile.
– Pelletskessel sind mind. 15 Minuten vor der Befüllung abzuschalten.
– Befüllung nur unter den Heizkessel- und Pelletslieferanten vorgegebenen Bedienungen durchführen lassen.
– Pellets vor Feuchtigkeit schützen.
Bei Unwohlsein Lagerraum sofort verlassen und einen Arzt aufsuchen!
GEFAHR Achtung Erstickungsgefahr!
Das Betreten von unbelüfteten Lagerräumen (insbesondere Erdtanks) sollte unterlassen werden.
2.5.4

Verbrennungsluft

Öffnungen, die als Zuluft- bzw. Abluftführung errichtet wurden, dürfen niemals verschlossen werden!
8

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