1.30.2 VoIP (Voice over Internet Protocol)-Netzwerk
Sofortwahlnummer
720
Wenn sich die Verbindung über das VoIP-Netzwerk nicht herstellen lässt und die gewählte führende Ziffer im
Sofortwahlverzeichnis enthalten ist, wird der Anruf automatisch über eine Amtsleitung entsprechend der
Zielnummer umgeleitet.
Wenn über das VoIP-Netzwerk ein Anruf getätigt wird und die TK-Anlage nicht innerhalb von 4 Sekunden nach
Tätigen des Anrufs eine Antwort von der anderen TK-Anlage erhält, oder ein Fehler gemeldet wird, erfolgt die
Umleitung des Anrufs wie oben angegeben über eine öffentliche Amtsleitung.
Faxversendung übers Netzwerk
Über die Systemprogrammierung kann ebenfalls festgelegt werden, ob Faxe über analoge oder T.
38-Protokoll-Signale versendet werden.
Bedingungen
•
Einige QSIG-Dienste sind verfügbar. (® 1.30.4 QSIG-Standardfunktionen)
•
Für alle an öffentliche Amtsleitungen umgeleiteten Anrufe gelten die Einstellungen der Wahlkontrolle/
Anrufsperre.
Informationen im Installationshandbuch
3.4.1 Virtuelle Karten
Informationen im PC-Programmierhandbuch
3.7 [1-1] Karten Slots—Port Einstellungen - Virtuelles IP-Gateway
11.1 [9-1] Verteilungsplan
Informationen im Funktionshandbuch
1.30.1 Mietleitungsdienst
368
Funktionshandbuch
Ziel-Nr.
9012345