Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Instandsetzung von Ex-Geräten
Î Für die Instandsetzung von Betriebsmitteln in einem Teil von dem der Explosionsschutz
abhängt beachten:
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Es darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachverständiger das
Betriebsmittel gemäß den Anforderungen des Explosionsschutzes überprüft hat,
darüber eine Bescheinigung ausgestellt oder das Betriebsmittel mit seinem Prüfzei-
chen versehen hat. Die Prüfung durch den Sachverständigen kann entfallen, wenn
das Betriebsmittel vor der erneuten Inbetriebnahme vom Hersteller einer Stückprü-
fung unterzogen wurde und die erfolgreiche Stückprüfung durch das Anbringen
eines Prüfzeichens auf dem Betriebsmittel bestätigt wurde.
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Der Austausch von Ex-Komponenten darf nur mit original stückgeprüften Kompo-
nenten des Herstellers erfolgen.
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Geräte, die bereits außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche verwendet wurden
und künftig innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche eingesetzt werden sollen,
unterliegen den Bestimmungen für instandgesetzte Geräte. Sie sind gemäß den
Vorgaben in der EN 60079-19 einer Unterprüfung zu unterziehen.
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Für die Instandsetzung von Ex-Geräten gilt die EN 60079-19.
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Zum Zusammenschalten von nicht eigensicheren Sollwertgebern mit eigensicheren
Betriebsmitteln bei Reparaturarbeiten, Kalibrierungen usw. ist zwingend, dass für
diesen Zweck von SAMSON konzipierte Schutzkabel, zu verwenden, um Vor-
schädigungen von Ex- relevanten Bauteilen auszuschließen.
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EB 8384-4