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Personalanforderungen - Christ Alpha 3-4 LSCbasic Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Gefriertrocknungsanlage Alpha 3-4 LSCbasic
3 Sicherheit
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3.4

Personalanforderungen

GEFAHR
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28 / 117
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten an der Gefriertrocknungsanlage
durchführt oder sich im Gefahrenbereich der Gefriertrocknungsanlage
aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und erheblich
Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen
lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und
Arbeitsbereich
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für
Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und
Arbeitsbereich weisen.
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen
des Personals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften zu Unfallverhütung erfüllen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage,
die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbständig zu erkennen und zu vermeiden.
Bedienpersonal
Die Anlage darf nur bedienen, wer
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt und auf die Gefahren, die von
der Anlage, den Versorgungsmedien, den Ausgangs- und
Endprodukten ausgehen, aufmerksam gemacht wurde,
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Version 11/2018, Rev. 1.9 vom 01.12.2021 • sb
Originalbetriebsanleitung

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