Gefriertrocknungsanlage Alpha 3-4 LSCbasic
1 Allgemeine Informationen
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Pos : 6 /200 C hrist/360 GT- BA Labor-Pil ot ( STAND ARDMODU LE) /010 Allgem eine Inform ationen/010- 0030 Gew ährleis tung und H aftung @ 25\m od_1404983211377_6.docx @ 182961 @ 2 @ 1
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1.3
Gewährleistung und Haftung
Pos : 7 /010 U niv ersalm odul e/
Leerzeil e @ 0 \mod_1202116244500_0.docx @ 112 @ @ 1
Pos : 8 /200 C hrist/360 GT- BA Labor-Pil ot ( STAND ARDMODU LE) /010 Allgem eine Inform ationen/010- 0040 Urheberrec ht @ 25\m od_1404983212403_6.docx @ 182975 @ 2 @ 1
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Die Gefriertrocknungsanlage ist geeignet für die Gefriertrocknung von
festen Stoffen und flüssigen Lösungen (z. B. Bakterien und Viruskulturen,
Blutplasma, Serumfraktionen, Antikörpern, Seren, Impfstoffen und pharma-
zeutischen Produkten wie Chloramphenicol, Streptomycin, Vitaminen,
Fermenten sowie Pflanzenextrakten für biochemische Untersuchungen).
Die verwendeten Lösungsmittel müssen den Temperaturklassen T1 bis T4
nach DIN EN-60079-0:2014-06 entsprechen. Empfohlen wird eine
Arbeitsplatzbeurteilung bezüglich der Handhabung von zündfähigen
Lösungen nach den lokalen Arbeits-Gesetzgebungen.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Verwendung gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma
Martin Christ Gefriertrocknungsanlagen GmbH nicht.
Insbesondere sind NICHT ZULÄSSIG:
•
Betrieb der nicht fachgerecht installierten Gefriertrocknungsanlage.
•
Betrieb der Gefriertrocknungsanlage in einem nicht einwandfreien
technischen Zustand.
•
Betrieb der Gefriertrocknungsanlage in explosionsgefährdeten Räumen.
•
Betrieb der Gefriertrocknungsanlage in nicht ausreichend belüfteten
Räumen.
•
Betrieb der Gefriertrocknungsanlage mit eigenmächtigen An- oder
Umbauten ohne schriftliche Genehmigung der Firma Martin Christ
Gefriertrocknungsanlagen GmbH.
•
Betrieb der Gefriertrocknungsanlage mit Zubehör, das nicht von der
Firma Martin Christ Gefriertrocknungsanlagen GmbH zugelassen ist.
•
Trocknung von Ausgangsprodukten, die unter Zuführung hoher Energie
während des Gefriertrocknens reagieren könnten.
•
Trocknung azidhaltiger Ausgangsprodukte.
•
Verwendung von Substanzen, die den Werkstoff (Edelstahl 1.4404 und
1.4435, das Borosilikatglas, EPDM, PVDF, Keramik AI
schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch
•
das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung,
•
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Es gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die dem Betreiber
seit Vertragsabschluss zur Verfügung stehen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie
auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
•
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
•
Nichtbeachten der Sicherheits- und Gefahrenhinweise in der
Betriebsanleitung,
•
unsachgemäßes Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der
Gefriertrocknungsanlage.
Version 11/2018, Rev. 1.9 vom 01.12.2021 • sb
Originalbetriebsanleitung
O
und PTFE)
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