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Personalanforderungen - Christ RVC 2-18 CDplus Betriebsanleitung

Rotations-vakuumkonzentrator hcl-beständige ausführung
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3.4

Personalanforderungen

GEFAHR
GEFAHR
Version 04/2012, Rev. 2.6 vom 22.11.2021 • sb-bs
Originalbetriebsanleitung
Zusätzliche Punkte für die Evaporation von lösungsmittelhaltigen
Ausgangsprodukten
Hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit ist die Verwendung organischer
Lösungsmittel in wässrigen Lösungen akzeptabel.
Bei der Evaporation von lösungsmittelhaltigen Produkten kann unter
bestimmten Umständen ein zündfähiges Gemisch entstehen. Aus diesem
Grund muss der Betreiber eine Betriebsanweisung/SOP erstellen, die
exakte Anweisungen
hinsichtlich des Kammerdrucks und der Temperaturen für jedes zu
verarbeitende Produkt enthält,
hinsichtlich der Überprüfung des Rotations-Vakuum-Konzentrators auf
Schädigungen durch das verwendete Lösungsmittel enthält (siehe Kap.
1.2 - "Bestimmungsgemäße Verwendung", Absatz "Trocknung
lösungsmittelhaltiger Ausgangsprodukte").
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten am Rotations-Vakuum-
Konzentrator durchführt oder sich im Gefahrenbereich des Rotations-
Vakuum-Konzentrators aufhält, entstehen Gefahren, die schwere
Verletzungen und erheblich Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen
lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und
Arbeitsbereich
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für
Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und
Arbeitsbereich weisen.
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen
des Personals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften zu Unfallverhütung erfüllen.
Rotations-Vakuum-Konzentrator RVC 2-18 CDplus
HCl-beständige Ausführung
3 Sicherheit
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