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Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht - Endress+Hauser micropilot S FMR 532 Betriebsanleitung

Füllstand-radar
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Micropilot S FMR 532
Endress+Hauser
11.4.3 Eichbetrieb
Der Micropilot S ist ein eichfähiges Füllstandmeßgerät. Als Eichgröße sind der Füllstand
oder der Leerstand wählbar.
Die gewählte Größe ist neben anderen Messgrößen wie (Durchschnitts-) Temperatur
und Druck die Grundlage für die anschließende Berechnung der aktuell in einem Tank
gelagerten Produktmenge.
Damit eröffnen sich im eichpflichtigen Verkehr zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten:
• Mengenerfassung von Mineralölen
• Mengenerfassung von Alkoholen
11.4.4 Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht
Die von der PTB und NMi ausgestellten Bauartenzulassungen, die jedem Gerät als
Kopie beiliegen, weisen die grundsätzliche Eignung der verschiedenen Typen für den
eichpflichtigen Verkehr nach.
Darüber hinaus wird die Genauigkeit jedes einzelnen Gerätes durch einen
Kalibrierschein dokumentiert, der im Werk nach der Prüfung auf einer
Referenzmessstrecke ausgestellt wird.
Auf Wunsch kann eine gesonderte Ersteichung der Geräte unter Anwesenheit eines
nationalen Eichbeamten vorgenommen werden, der einen Vorprüfschein für jedes
Gerät ausstellt. In der Ersteichung wird das Einhalten der Eichfehlergrenze
nachgewiesen, die in Deutschland für Radarmessgeräte bei +-2mm liegt.
Grundsätzlich ist damit die Eichfähigkeit der Geräte nachgewiesen. Die Geräte dürfen
jedoch noch nicht unmittelbar im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden.
Erst nach der eichamtlichen Abnahme im eingebauten Zustand durch die Eichbehörde
ist das Meßgerät geeicht. Hierzu wird die Füllstandmessung des Gerätes von einem
nationalen Eichbeamten mit Hilfe von Handpeilungen mit dem Tankstand verglichen. In
der Regel wird hierzu ein ruhender Tankstand drei mal in Folge von Hand gepeilt und
jeweils mit dem Anzeigewert des Füllstandradar verglichen. Je nach nationalen
Vorschriften darf dabei die Verkehrsfehlergrenze, berechnet als das arithmetische Mittel
der absoluten Abweichungen aller drei Messungen, das Doppelte der Eichfehlergrenze
nicht überschreiten (vergl. z.B. die deutsche "Eichordnung" oder die amerikanische "API
3.1B", in dem auch die vorzunehmenden Prozeduren definiert werden).
Je nach nationalen Vorschriften wird diese Prüfung bei verschiedenen Tankständen
wiederholt. Es ist zulässig, evtl. auftretende Nichtlinearitäten der Messung mit Hilfe von
Linearisierungstabellen auszugleichen. Der Micropilot S Füllstandradar bietet hierzu
eine spezielle Peiltabelle an, vergl. Kap. 6.5.
Nach Abnahme der Messung durch einen Eichbeamten versiegelt dieser den
Füllstand-Radar an der Stempeltstelle und sichert damit auch den Programmierzustand
des Gerätes.
Der Betreiber eines geeichten Füllstandmessgeräts ist zur Nacheichung gemäß
den jeweils gültigen nationalen Vorschriften der Eichbehörde verpflichtet.
11 Anhang
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