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Zulässige Brennstoffe; Zulässige Anzündmittel; Lagerung Der Brennstoffe; Größe Der Brennstoffe - Spartherm Passo Serie Montage- Und Gebrauchsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.2
Zulässige Brennstoffe
Für die Verwendung zugelassen sind ausschließlich folgende
Brennstoffe:
• Naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz
(Restfeuchte max. 20 %).
• Holzpresslinge
§ Holzpresslinge gemäß DIN 51731.
Nicht zugelassen sind:
• Chemisch behandeltes Holz
• Gestrichenes oder lackiertes Holz
• Kunststoffbeschichtetes Holz
• Feuchtes Holz (Restfeuchte über 20 %)
• Spanplatten
• Holz von Europaletten
• Hackgut
• Rindenabfälle
• Pellets
• Kohle
• Koks
• Haushaltsabfälle
• Kunststoffe
• Altpapier
§ Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen
Ländern strafbar, z. B.:
• In Deutschland als Verstoß gegen das Bundes-
Immissions schutzgesetz (BImSchG).
• In der Schweiz als Verstoß gegen die Luftreinhalte-
verordnung (LRV).
3.3
Zulässige Anzündmittel
Zum Anzünden geeignet sind:
• Anzündwürfel
• Anzündkissen
• Zündwolleanzünder
• Anzündhölzer
Andere Mittel sind nicht zum Anzünden zugelassen.
Niemals verwendet werden dürfen:
• Brennbare Flüssigkeiten und Brandbeschleuniger
(z. B. Spiritus oder Petroleum) – es besteht
Verpuffungsgefahr!
• Papier – verbrennt schnell und verursacht Ascheflug!
Montage- und Gebrauchsanleitung Passo · 02.2021
3.4

Lagerung der Brennstoffe

Lagerung außerhalb von Gebäuden:
• Möglichst auf der Sonnenseite eines Gebäudes.
• Lagerort belüftet und vor Niederschlag geschützt.
• Scheitholz locker an einer Wand gestapelt und an
mindestens einer Seite abgestützt.
• Zwischen den Holzstapeln ist ein Spalt vorhanden,
damit durchströmende Luft die von der Holzoberfläche
entweichende Feuchtigkeit abtransportieren kann.
Lagerung innerhalb von Gebäuden:
• In einem trockenen und gut belüfteten Raum.
Eine Lagerung von frisch geschlagenem (grünem) Holz in
Folien oder geschlossenen Räumen ohne ausreichenden
Luftaustausch verhindert die Trocknung und führt zum
Stocken und Schimmeln des Holzes.
Lagerungsdauer:
• Mindestens ein Jahr für Weichholz (z. B. Nadelholz, Birke).
• Mindestens zwei Jahre für Hartholz (z. B. Buche, Eiche).
Wir empfehlen eine Trocknungsdauer von 2 – 3 Jahren.
3.5
Größe der Brennstoffe
• Kleine Holzscheite (Breite/Höhe ca. 60 mm) für schnellen
Abbrand und kurzzeitig hohe Leistung.
• Große Holzscheite (Breite/Höhe ca. 100 mm) für
langsamen, gleichmäßigen Abbrand.
Optimale Größe der Holzscheite:
• Länge, optimal ca. 170 mm.
• Länge, maximal 250 mm.
• Breite/Höhe ca. 80 mm.
DE 13

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