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Informationen Zum Kältemittel; Erste Hilfe - GEA Purger Betriebsanleitung

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1.1.3
Informationen zum Kältemittel
Das verwendete Kältemittel (Kohlenwasserstoff) gilt als umweltsicher (geringes
GWP bzw. Treibhauspotenzial, kein ODP bzw. Ozonabbaupotenzial); dennoch
müssen im Umgang mit diesem Kältemittel sowie bei der Wartung der Einheit, in
der es verwendet wird, Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Wenn es (versehentlich) aus dem flüssigen Zustand in die Umgebungsluft ent-
weicht, verdampft R290 schnell und erfriert bei Berührung alles. Abgesehen
davon und vor allem zum Umweltschutz dürfen Kältemittel (Kohlenwasserstoffe)
nicht in die Umgebungsluft abgegeben werden, sondern müssen in einem Con-
tainer gesammelt und gemäß dem vorgesehenen Verfahren entsorgt werden. Für
weitere Informationen zur Anwendung der verfügbaren Bestimmungen kontaktie-
ren Sie bei Bedarf GEA.
1.1.4

Erste Hilfe

Im Fall von Erfrierungen zielt die erste Hilfe darauf ab, den erfrorenen Bereich vor
weiteren Verletzungen zu schützen, schnell zu erwärmen und die Atmung auf-
recht zu erhalten. Begeben Sie sich außerdem in einen sicheren Abstand von der
Kältequelle.
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01.11.2021
Gehen Sie vorsichtig vor, wenn Sie in einem eingeschlossenen oder beeng-
ten Raum mit begrenzter Luftzufuhr mit Kältemittel oder an einem Kältekreis-
lauf arbeiten (z. B. in einem Container). Kältemittel mit halogenierten Kohlen-
wasserstoffen verdrängen Luft und führen zu Sauerstoffzehrung, was zum
Tod durch Ersticken führen kann.
Neben den allgemeinen Sicherheitsanweisungen, Maßnahmen und Bestim-
mungen muss hinsichtlich des Arbeitens in Höhen darauf hingewiesen wer-
den, dass die lokalen Sicherheitsprotokolle, Maßnahmen und Bestimmungen
zu befolgen sind.
Es wird empfohlen, Warnhinweise an den Nebenkomponenten des NC-Entlüf-
ters zu montieren, die darauf hinweisen, dass der Entlüfter außer betrieb ist
und nicht in Betrieb genommen werden darf, wenn der NC-Entlüfter außer
Betrieb ist und sich noch in der Basis befindet.
Decken Sie den erfrorenen Körperteil ab.
Stellen Sie zusätzliche Kleidung und Decken bereit.
Geben Sie dem Opfer etwas Warmes zu trinken (keinen Alkohol), sofern
er/sie selbstständig trinken kann.
Erwärmen Sie den erfrorenen Körperteil schnell, indem Sie ihn in 30–35 °C
warmes Wasser eintauchen; das Wasser darf nicht heiß (>40 °C) sein.
Wenn kein warmes Wasser vorhanden ist oder das Eintauchen nicht praktika-
bel ist, wickeln Sie den betroffenen Körperteil vorsichtig in ein Tuch und
warme Decken.
Falls Kältemittel in die Augen gelangt, dieses sofort mit Wasser ausspülen.
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf.
EINLEITUNG
Allgemeine Warnhinweise
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