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Umweltschutz; Elektrische Einrichtungen; Ergänzende Vorschriften - GEA T.VIS P-15 Betriebsanleitung

Steuer- und rückmeldesysteme
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Ergänzende Vorschriften
Für den sicheren Betrieb des Ventils gelten folgende Grundsätze:
2.5.2

Umweltschutz

Umweltgefährdende Auswirkungen können durch sicherheitsbewusstes und
vorausschauendes Verhalten des Personals vermieden werden.
Für den Umweltschutz gelten folgende Grundsätze:
2.5.3

Elektrische Einrichtungen

Für alle Arbeiten an elektrischen Einrichtungen gelten folgende Grundsätze:
2.6
Ergänzende Vorschriften
Neben den Hinweisen in dieser Dokumentation gelten selbstverständlich
10
Die Betriebsanleitung muss vollständig und in gut lesbarer Form für
jedermann griffbereit am Einsatzort des Ventils aufbewahrt werden.
Verwenden Sie das Ventil ausschließlich bestimmungsgemäß.
Das Ventil muss funktionstüchtig und einwandfrei sein. Kontrollieren Sie den
Zustand des Ventils vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen.
Tragen Sie bei sämtlichen Arbeiten am Ventil eng anliegende Arbeitskleidung.
Stellen Sie sicher, dass sich niemand an den Teilen des Ventils verletzen
kann.
Melden Sie Störungen oder erkennbare Änderungen am Ventil sofort dem
zuständigen Verantwortlichen.
Berühren Sie niemals die Rohrleitungen und das Ventil, wenn diese heiß sind!
Vermeiden Sie das Öffnen des Ventils, wenn die Prozessanlagen nicht
geleert und im drucklosen Zustand sind.
Befolgen Sie Unfallverhütungsvorschriften sowie örtliche Bestimmungen.
Umweltgefährdende Stoffe dürfen nicht in den Boden oder in die Kanalisation
gelangen.
Halten Sie die Bestimmungen zur Abfallvermeidung, Abfallbeseitigung und
Abfallverwertung ein.
Umweltgefährdende Stoffe müssen in geeigneten Behältern gesammelt und
aufbewahrt werden. Kennzeichnen Sie die Behälter eindeutig.
Entsorgen Sie Schmierstoffe als Sondermüll.
Der Zugang zu elektrischen Einrichtungen ist nur Elektrofachleuten erlaubt.
Halten Sie unbeaufsichtigte Schaltschränke stets verschlossen.
Änderungen an der Steuerung können den sicheren Betrieb beeinträchtigen.
Änderungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Hersteller
zulässig.
Prüfen Sie nach allen Arbeiten die Funktionsfähigkeit der
Schutzeinrichtungen.
einschlägige Unfallverhütungsvorschriften.
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08.07.2020

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