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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Voraussetzungen Für Den Betrieb; Unzulässige Betriebsbedingungen - GEA T.VIS P-15 Betriebsanleitung

Steuer- und rückmeldesysteme
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Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Mit dem programmierbaren Stellungsregler T.VIS P-15 (Tuchenhagen Ventil
Informations System) kann der Hub (5-70 mm) aller GEA-Tuchenhagen und
ASEPTOMAG Einsitz-Ventile durch korrekten pneumatisch und elektrischen
Anschluss in jede beliebige Stellung geregelt werden.
Der Stellungsregler T.VIS P-15 besteht aus einem Aufsatz und einer Haube. Er
wird komplett auf den dafür vorgesehenen Antrieb/Adapter des Prozessventils
mit Hilfe zweier Halbringe montiert. Durch die interne Verschlauchung wird die
Steuerluft direkt mit dem Prozessventil verbunden. Für Prozessventile, die keine
innere Luftführung zulassen, besitzt der Steuerkopf die Möglichkeit, die Luft mit
einem Schlauch extern zu zuführen.
Der Steuerkopf T.VIS P-15 darf nicht in Bereichen verwendet werden, in denen
eine ATEX-Zulassung erforderlich ist.
2.1.1
Voraussetzungen für den Betrieb
Voraussetzungen für einen einwandfreien, sicheren Betrieb der Komponente sind
sachgemäßer Transport und Lagerung sowie fachgerechte Aufstellung und
Montage. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
2.1.2
Unzulässige Betriebsbedingungen
Die Betriebssicherheit der Komponente kann unter unzulässigen
Betriebsbedingungen nicht gewährleistet werden. Vermeiden Sie daher
unzulässige Betriebsbedingungen.
Der Betrieb der Komponente ist nicht zulässig, wenn
2.2

Sorgfaltspflicht des Betreibers

In der Person als Betreiber tragen Sie eine besondere Verantwortung für den
sachgemäßen und sicheren Umgang mit der Komponente innerhalb Ihres
Betriebes. Verwenden Sie die Komponente nur in einwandfreiem Zustand, um
Gefahren für Personen und Sachwerte zu vermeiden.
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08.07.2020
Hinweis!
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht
bestimmungsgemäße Verwendung des Ventils entstehen. Das Risiko
dafür trägt allein der Betreiber.
Personen oder Gegenstände sich im Gefahrenbereich befinden.
Sicherheitseinrichtungen nicht funktionieren oder entfernt wurden.
Fehlfunktionen an der Komponente erkannt wurden.
Beschädigungen an der Komponente erkannt wurden.
Wartungsintervalle überschritten wurden.
Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
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