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140
1
100
Abb. 4.2 Abmessungen VEN 10/4O, Maße in mm
Legende zu Abb. 4.2
1
Warmwasseranschluss
2 Kaltwasseranschluss
3 Kabeldurchführung
4 Halter
5 Aufhängenocken am Gerät
5
Vorschriften, Normen
Es sind insbesondere die nachstehenden Gesetze, Ver-
ordnungen, Regeln, Normen und Bestimmungen zu be-
achten:
In Deutschland:
— Gesetz zur Einsparung von Energie (Energie-Einspa-
rungs-Gesetz EnEG) und die dazu erlassene „Verord-
nungüber energiesparende Anforderungen an hei-
zungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen
(Heizungs-Anlagen-Verordnung - HeizAnlV)"
— Vorschriften des VDE, insbesondere VDE 0100 „Errich-
ten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 V" und der örtlichen Versorgungsunternehmen
— DIN 1988 „Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstü-
cken"
— DIN 4753 „Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser"
— Vorschriften der Elektrizitätsversorgungsunternehme
(EVU)
— Vorschriften der Wasserversorgungsunternehmen
— Trinkwasserverordnung
In Österreich:
— Vorschriften des ÖVE
— Vorschriften der Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(EVU)
— Vorschriften der Wasserversorgungsunternehmen
— Örtliche Bestimmungen
Installationsanleitung VEN 10/4 831355_02
d
5
4
3
R 1/2
2
70
Vorschriften, Normen 5
6
Werksgarantie
6.1
Herstellergarantie (nur Deutschland und
Österreich)
Herstellergarantie gewähren wir nur bei Installation
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb.
Dem Eigentümer des Gerätes räumen wir eine Werksga-
rantie entsprechend den landesspezifischen Vaillant Ge-
schäftsbedingungen ein (für Österreich: Die aktuellen
Garantiebedingungen sind in der jeweils gültigen Preis-
liste enthalten – siehe dazu auch www.vaillant.at). Garan-
tiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst (Deutschland, Österreich) ausge-
führt. Wir können Ihnen daher etwaige Kosten, die Ihnen
bei der Durchführung von Arbeiten an dem Gerät wäh-
rend der Garantiezeit entstehen, nur dann erstatten, falls
wir Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilt haben
und es sich um einen Garantiefall handelt.
6.2
Werksgarantie (Schweiz)
Werksgarantie gewähren wir nur bei Installation durch
einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem Eigentü-
mer des Gerätes räumen wir eine Werksgarantie ent-
sprechend den landesspezifischen Vaillant Geschäftsbe-
dingungen und den entsprechend abgeschlossenen War-
tungsverträgen ein.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst ausgeführt.
6.3
Werksgarantie (nur Belgien)
Die N.V. VAILLANT gewährleistet eine Garantie von 2
Jahren auf alle Material- und Konstruktionsfehler ihrer
Produkte ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Voraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann in-
stalliert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
dass alle geltenden Normen und Richtlinien bei der In-
stallation beachtet wurden.
2. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werks-
kundendienst autorisiert, Reparaturen oder Verände-
rungen am Gerät vorzunehmen. Die Werksgarantie er-
lischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
3. Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausge-
füllt, unterschrieben und ausreichend frankiert spätes-
tens fünfzehn Tage nach der Installation an uns zu-
rückgeschickt werden.
Während der Garantiezeit an dem Gerät festgestellte
Material- oder Fabrikationsfehler werden von unserem
Werkskundendienst kostenlos behoben. Für Fehler, die
nicht auf den genannten Ursachen beruhen, z. B. Feh-
ler aufgrund unsachgemäßer Installation oder vor-
schriftswidriger Behandlung, bei Verstoß gegen die
geltenden Normen und Richtlinien zur Installation,
zum Aufstellraum oder zur Belüftung, bei Überlastung,
Frosteinwirkung oder normalem Verschleiß oder bei
Gewalt einwirkung übernehmen wir keine Haftung.
Abmessungen 4
Werksgarantie 6
DE; AT;
5
CH; BE