5 Bedienung
5.6
Beleuchtung/Signalanlage
5-10
WARNUNG
Unfallgefahr durch geblendete Verkehrsteilnehmer!
Durch eingeschaltete Arbeitsscheinwerfer können Verkehrsteilnehmer auf
öffentlichen Straßen geblendet werden, das kann zu schweren
Verletzungen oder Tod führen.
► Werden Verkehrsteilnehmer geblendet, Arbeit einstellen.
► Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn eine ausreichende Ausleuchtung
des Arbeitsbereichs ohne Blendung von Verkehrsteilnehmern
gewährleistet werden kann.
Information
Bei mangelnder Ausleuchtung Arbeitsscheinwerfer einschalten. Ist die
Ausleuchtung dann immer noch nicht ausreichend, externe Beleuchtung
verwenden. Reicht auch das nicht, um den Arbeitsbereich ausreichend zu
beleuchten, Arbeit einstellen und erst wieder aufnehmen, wenn eine
ausreichende Ausleuchtung gewährleistet werden kann.
BA EZ26 de* 1.0 * EZ26_01_500.fm