2.6
Anhängerbetrieb
Anhängerbetrieb
2.7
Betrieb von Anbaugeräten
Anbaugeräte
BA EZ26 de* 1.0 * EZ26_01_200b.fm
•
Das Fahrzeug muss für den Anhängerbetrieb zugelassen sein.
•
Die nationalen Vorschriften für den Anhängerbetrieb beachten.
•
Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis erforderlich.
•
Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anhängern NICHT erlaubt.
•
Die maximal zulässige Stütz- und Anhängelast einhalten.
•
Die zulässige Geschwindigkeit des Anhängers nicht überschreiten.
•
Anhängerbetrieb an der Abschleppvorrichtung des Fahrzeugs ist nicht
zulässig.
•
Beim Anhängerbetrieb ändert sich das Betriebsverhalten des
Fahrzeugs, der Bediener muss damit vertraut sein und entsprechend
handeln.
•
Lenkart des Fahrzeugs und Wendekreis des Anhängers beachten.
•
Anhänger vor dem An- und Abkuppeln gegen Wegrollen sichern (z. B.
Feststellbremse, geeignete Unterlegkeile).
•
Beim Ankuppeln eines Anhängers darf sich keine Person zwischen
Fahrzeug und Anhänger aufhalten.
•
Anhänger ordnungsgemäß am Fahrzeug ankuppeln.
•
Vergewissern, dass sämtliche Einrichtungen korrekt funktionieren
(z. B. Bremsen, Beleuchtungseinrichtungen).
•
Vor dem Losfahren vergewissern, dass sich keine Person zwischen
Fahrzeug und Anhänger befindet.
•
Nur Anbaugeräte verwenden, die für das Fahrzeug bzw. deren Schut-
zeinrichtung (z. B. Splitterschutz) zugelassen sind.
•
Alle anderen Anbaugeräte benötigen eine Freigabe des Fahrzeugher-
stellers.
•
Der Gefahrenbereich sowie der Arbeitsbereich sind vom verwendeten
Anbaugerät abhängig – siehe Betriebsanleitung des Anbaugerätes.
•
Ladegut sichern.
•
Anbaugeräte nicht überladen.
•
Korrekten Sitz der Verriegelung prüfen.
Sicherheit 2
2-11