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Erstinbetriebnahme; Zulässige Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets - Froling TI 350 Montageanleitung

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6.2 Erstinbetriebnahme

6.2.1 Zulässige Brennstoffe

Holzhackschnitzel

Normenhinweis

Holzpellets

Normenhinweis
Holzspäne
68
Kriterium
Wassergehalt
Größe
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 4: Holzhackschnitzel Klasse A1 /
P16S-P31S
Deutschland
Brennstoffklasse 4 (§3 der 1. BImSchV i.d.g.F.)
zusätzlich:
Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
und/oder:
Zertifizierungsprogramm EN
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
TIPP: Einbau des Fröling Pelletsentstaubers PST zur Absonderung der in der Rückluft
enthaltenen Staubpartikel
Holzspäne gelten generell als problematisch bei der Verbrennung. Daher ist der
Einsatz dieses Brennstoffes nur nach Freigabe durch Fa. Fröling erlaubt. Darüber
hinaus gelten zusätzliche Hinweise:
▪ Sägespäne und Tischlereiabfälle dürfen nur bei Anlagen mit Zellradschleuse
eingesetzt werden!
▪ Der Lagerraum ist entsprechend den regionalen Vorschriften mit einer
Druckentlastungseinrichtung zu versehen!
▪ Für den zulässigen Wassergehalt von Spänen gelten dieselben Grenzen wie bei
Hackgut!
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Bezeichnung laut
ÖNORM M 7133
EN ISO 17225
W20
W30
G30
G50
plus bzw. DIN plus
Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
Beschreibung gem.
ÖNORM M 7133
M20
luftgetrocknet
M30
lagerfähig
P16S
Feinhackgut
P31S
Mittelhackgut

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