Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und re-
parierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kos-
tenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlini-
en sorgfältig produziert und vor Auslieferung ge-
wissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrika-
tionsfehler.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
Verschleißteile, die normaler Abnut-
zung ausgesetzt sind und Beschädigun-
gen an zerbrechlichen Teilen, z. B.
Schalter, Akkus, Leuchtmittel oder an-
dere Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschä-
digt, nicht sachgemäß benutzt oder gewartet wur-
de. Für eine sachgemäße Benutzung des Produkts
sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungs-
zwecke und Handlungen, von denen in der Bedie-
nungsanleitung abgeraten oder vor denen
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