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Sicherheitshinweise Zu Hindernissen; Sicherheitshinweise Zu Gefahrenstellen Und Gefahrensituationen - PRO ACTIV NJ1 e-assistant Gebrauchsanweisung

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Achten Sie darauf, dass Züge, Leitungen
und Kabel nicht abgeknickt werden oder sich
irgendwo verfangen. Dadurch könnten diese
beschädigt werden, was zu einer Funktionsbe-
einträchtigung bei Bremse und Schaltung füh-
ren kann. In diesem Fall darf das Produkt nicht
weiter betrieben werden.
14 Sicherheitshinweise zu Hinder-
nissen
Das Befahren von Treppen und Rolltrep-
pen ist mit dem Produkt nicht zugelassen.
Die mit dem Produkt überwindbare Hin-
dernishöhe beträgt maximal 10 cm. Dieser
Wert kann sich jedoch aufgrund der Vorgaben
des Rollstuhltyps bzw. dessen Einstellungen
verringern. Beachten Sie deshalb die in der
Gebrauchsanweisung Ihres Rollstuhls ange-
gebenen Werte bzw. die einstellungsabhängi-
gen Einschränkungen.
Vermeiden Sie es unbedingt, beim Über-
fahren/ Passieren von Hindernissen mit Pro-
dukt- oder Körperteilen an dem Hindernis hän-
gen zu bleiben, da es ansonsten zu Stürzen,
schweren Verletzungen beim Nutzer und Drit-
ten sowie Beschädigungen am Produkt kom-
men kann.
Fahren Sie Bordsteine und sonstige Hin-
dernisse zum Überqueren immer frontal bzw.
im rechten Winkel und mit der minimal erfor-
derlichen Geschwindigkeit an. Bei schrägem
Anfahren oder dem Überfahren eines Hinder-
nisses mit nur einem Hinterrad besteht erhöhte
seitliche Kippgefahr.
15 Sicherheitshinweise zu Gefah-
renstellen und Gefahrensituati-
onen
Der Bediener des Produkts entscheidet unter
Berücksichtigung der vorliegenden Ge-
brauchsanweisung, seiner Fahrkenntnisse und
körperlichen Fähigkeiten selbstständig über die
von ihm zu befahrenden Strecken.
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Gebrauchsanweisung NJ1 e-assistant
Die persönlichen Fahrkenntnisse sind insbe-
sondere an den im Folgenden beispielhaft
aufgeführten Gefahrenstellen von Bedeutung,
deren Befahren im Ermessen des Nutzers des
Produkts liegen:
Kaimauern, Landungs- und Anlegestellen,
Wege und Plätze an Gewässern, ungesi-
cherte Brücken und Deiche.
Schmale Wege, Gefällstrecken (z.B. Ram-
pen und Auffahrten), schmale Wege an ei-
nem Abhang, Bergstrecken.
Schmale und/ oder abschüssige/ geneigte
Wege an Hauptverkehrsstraßen oder in
der Nähe von Abgründen.
Laub- und schneebedeckte bzw. vereiste
Fahrstrecken.
Rampen und Hebevorrichtungen an Fahr-
zeugen.
Bei Kurvenfahrt oder beim Wenden an
Steigungen oder auf Gefällstrecken kann es
aufgrund von Schwerpunktverlagerungen zu
einer erhöhten seitlichen Kippneigung kom-
men. Vermeiden Sie solche Fahrmanöver.
Wenn diese nicht zu vermeiden sind, führen
Sie diese Fahrmanöver mit erhöhter Vorsicht
und nur bei langsamer Geschwindigkeit durch.
Gegebenenfalls darf das Fahrmanöver nur mit
Unterstützung einer Hilfsperson ausgeführt
werden.
Fahren Sie äußerst vorsichtig an Trep-
pen, Kanten, Abgründe oder sonstige Risiko-
bereiche heran.
Beim Überqueren von Hauptverkehrs-
straßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist
erhöhte Vorsicht geboten. Überqueren Sie
Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen
niemals in Parallelfahrt, da die Räder dabei
eventuell eingeklemmt werden könnten, was
dazu führt, dass der Rollstuhl und das Produkt
manövrierunfähig werden.

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