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Hersteller; Gesetzliche Anforderungen; Eu-Norm Tiefenmessung; Handelszeichen - Suunto DX Benutzerhandbuch

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Suunto DX

Hersteller

Suunto Oy
Tammiston kauppatie 7 A
FI-01510 Vantaa FINNLAND

5.2. Gesetzliche Anforderungen

5.2.1. EG
Suunto Oy erklärt hiermit, dass das Funkgerät Typ DW172 die Richtlinie 2014/53/EU erfüllt.
Den vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung finden Sie unter folgender
Internetadresse: www.suunto.com/EUconformity.

5.2.2. EU-Norm Tiefenmessung

EN 13319 ist eine europäische Norm für Tauch-Tiefenmesser Die Suunto Tauchcomputer
erfüllen diese Norm.

5.3. Handelszeichen

Suunto DX, ihre Logos und sonstige Handelszeichen und von Suunto gewählten Namen sind
eingetragene oder nicht eingetragene Marken von Suunto Oy. Alle Rechte vorbehalten.

5.4. Patenthinweis

Dieses Produkt ist durch folgende Patentanmeldungen und ihre entsprechenden nationalen
Rechte geschützt: US 5,845,235, US 7,349,805, US 8,660,626, US 13/803,795, US 13/832,081.
Es können weitere Patentanträge bestehen.
5.5. Eingeschränkte internationale Garantie
Suunto garantiert, dass Suunto oder ein von Suunto autorisiertes Servicezentrum (im
Folgenden „Servicezentrum") Material- oder Verarbeitungsfehler, die während des
Garantiezeitraums aufgetreten sind, gemäß den Bedingungen dieser eingeschränkten
internationalen Garantie nach eigenem Ermessen kostenlos durch a) Reparatur, b) Ersatz oder
c) Rückerstattung des Kaufpreises behebt. Diese eingeschränkte internationale Garantie ist
unabhängig vom Erwerbsland des Produkts gültig und durchsetzbar. Diese internationale
Garantie schränkt deine Rechtsansprüche nicht ein, die dir gemäß einer verpflichtenden
nationalen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Verbrauchsgütern
zustehen.
Garantiezeitraum
Der Zeitraum der eingeschränkten internationalen Garantie beginnt mit dem Datum des
Originalkaufs im Einzelhandel.
Sofern nicht anderweitig angegeben, gilt für Uhren, Smartuhren, Tauchcomputer,
Herzfrequenzsender, Tauchsender, tauchmechanische Instrumente und mechanische
Präzisionsinstrumente ein Garantiezeitraum von zwei (2) Jahren.
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