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Außerbetriebsetzung Des Bearbeitungszentrums; Haftung; Außerbetriebsetzung - CMS Brembana Maxima 309 Installations- Betriebs Und Wartungshandbuch

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Außerbetriebsetzung
des Bearbeitungs-
zentrums

Haftung

Außerbetriebsetzung
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Die Bearbeitungszentren von CMS werden nach Kriterien wie Stabilität, Betriebs-
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dauer und Flexibilität entwickelt und hergestellt, die eine langjährige produktive
Nutzung sicherstellen, mit der Möglichkeit, sie technisch auf den neuesten Stand zu
bringen, um sie neuen Produktionsanforderungen, neuen Bearbeitungsverfahren,
neuen Materialien oder neuen Sicherheitsvorschriften anzupassen, die sich nach
und nach ergeben. Eine vollständige Dokumentation muss dennoch auch die letzten
Phasen der Lebensdauer des Bearbeitungszentrums behandeln, damit das Bedie-
nungspersonal seine Verschrottung unter sicheren Bedingungen durchführen kann
und sich aus der Entsorgung ergebende Umweltbelastung auf ein Mindestmaß redu-
ziert.
Hat das Bearbeitungszentrum das Ende seiner technischen und betrieblichen Le-
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bensdauer erreicht, sollte es deaktiviert oder außer Betrieb gesetzt, d.h. in einen
Zustand versetzt werden, in dem es in keinem Fall mehr für die Zwecke eingesetzt
werden kann, für es sie einst entwickelt und hergestellt wurde; es können jedoch
Bauteile und Materialien des Bearbeitungszentrums unter der Voraussetzung wie-
derverwendet werden, dass diese Wiederverwendung in anderer Form und für an-
dere Zwecke stattfindet, als die, für die das Bearbeitungszentrum als Ganzes einst
entwickelt und hergestellt wurde.
CMS übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen infolge der
l
Wiederverwendung einzelner Bauteile des Bearbeitungszentrums für andere
Zwecke oder Montagen, die von den ursprünglichen abweichen. CMS erkennt
weder implizit noch explizit die Eignung wiederverwendeter Bauteile des Bear-
beitungszentrums für spezielle Zwecke an, nachdem das Bearbeitungszentrum
aufgrund seiner vorgesehenen Verschrottung definitiv außer Betrieb gesetzt wor-
den war.
Das Bearbeitungszentrum wird definitiv wie folgt außer Betrieb gesetzt.
l
Isolierung des Bearbeitungszentrums
- Die für das Bearbeitungszentrum verantwortliche Person hat die Erlaubnis zum
Abbau zu erteilen.
- Bewegliche Teile manuell in platzsparende Stellungen bringen; dazu das Bearbei-
tungszentrum manuell betätigen, bis man diese Positionen erreicht.
- Alle noch in den Bearbeitungseinheiten und im Werkzeugmagazin vorhandenen
Werkzeuge entfernen und zurücklegen.
- Eventuell vorhandene Unterlagen, bewegliche Befestigungsvorrichtungen und alle
weiteren Zubehörteile, Werkzeuge und abgelöste oder leicht abzulösende Gegen-
stände entfernen, damit sie separat aufbewahrt oder demontiert werden können.
- Endgültig alle zwischen dem Bearbeitungszentrum und anderen Maschinen oder
Anlagen bestehende Anschlüsse unterbrechen, insbesondere:
- Trennschalter der elektrischen Stromversorgung des Bearbeitungszentrums
öffnen und dieses mit einem Vorhängeschloss sperren, um auf diese Weise das
Bearbeitungszentrum elektrisch von allen weiteren Anlagen der Werkstatt zu
isolieren.
- Das Versorgungskabel zwischen Bearbeitungszentrum und Schaltschrank
trennen und separat aufbewahren.
- Den Einlasshahn der Druckluft auf der Seite des Bearbeitungszentrums schließen.
- Den Auslasshahn der Druckluft auf der Seite der Werkstatt schließen.
- Den Zulaufhahn der Wasserversorgungsanlage auf der Seite der Werkstatt
schließen.
- Die Zulaufhähne der Wasserversorgungsanlage auf der Seite des Bearbei-
tungszentrums schließen.
- Die Zulaufrohre des Wassers auf der Seite des Bearbeitungszentrums abtrennen.
- Die eingrenzenden Schutzeinrichtungen ausbauen. Dazu die Eingrenzungen,
die Fotozellen und die Schiebetüren entfernen.
Kapitel 6 - Stilllegung

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