Begrenzungen für den
Lenkassistenten bei
Kollisionsgefahr
Die Funktion kann in bestimmten Situationen
gewissen Begrenzungen unterliegen. So erfolgt
beispielsweise unter folgenden Bedingungen
kein Eingriff:
bei kleineren Fahrzeugen (z. B. Motorrädern)
•
wenn der Großteil des Fahrzeugs bereits in
•
die angrenzende Spur geraten ist
auf Straßen/Fahrspuren mit undeutlicher
•
oder nicht erkennbarer Fahrbahnmarkierung
außerhalb des Geschwindigkeitsbereichs
•
60-140 km/h (37-87 mph)
wenn die Servolenkung für geschwindig-
•
keitsabhängigen Lenkwiderstand mit redu-
zierter Leistung arbeitet - z. B. bei Kühlvor-
gängen aufgrund Überhitzung.
Weitere Beispiele für schwierige Situationen:
Straßenarbeiten
•
Winterliche Straßenverhältnisse
•
Enge Straßen
•
Schlechter Straßenbelag
•
Sehr sportliche Fahrweise
•
Schlechtes Wetter mit eingeschränkter Sicht
•
Unter so schwierigen Verkehrsverhältnissen kann
die Funktion den Fahrer nicht immer sinnvoll
unterstützen. In diesem Fall wird empfohlen, sie
zu deaktivieren.
ACHTUNG
Die Funktion benutzt die Kamera- und Radar-
einheiten des Fahrzeugs, für die bestimmte
generelle Begrenzungen bestehen.
Themenbezogene Informationen
Lenkhilfe bei Kollisionsgefahr (S. 373)
•
Lenkassistent bei drohendem Abkommen
•
von der Straße (S. 375)
Lenkassistent bei drohender Kollision mit
•
dem Gegenverkehr (S. 376)
FAHRERUNTERSTÜTZUNG
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