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Fiat Freemont Betriebsanleitung Seite 21

2011
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HINWEIS:
• Perchlorathaltig – besondere Vorsicht im Umgang
erforderlich. Batterien können gefährliche Materialien
enthalten. Bitte entsorgen Sie sie gemäß örtlich gelten-
der Vorschriften.
• Gebrauchte Batterien sind schädlich für die Umwelt.
Sie können sie entweder in gesetzlich zulässigen Behäl-
tern entsorgen oder bei einem Fiat-Vertragshändler
abgeben, der ihre Entsorgung übernimmt.
• Die Batterieanschlüsse an der Gehäuserückseite
oder die Leiterplatte auf keinen Fall berühren!
1. Entnehmen Sie den Notschlüssel, indem Sie auf der
Rückseite der ferngesteuerten Türentriegelung mit
dem Daumen den Riegel zur Seite schieben und mit
der anderen Hand den Schlüssel herausziehen.
2. Die Spitze des Notschlüssels oder eines Schlitz-
schraubendrehers Nr. 2 in den Schlitz einführen und
die beiden Gehäusehälften der Fernbedienung mit
einer flachen Klinge vorsichtig auseinanderhebeln.
Darauf achten, dass der Dichtring dabei nicht be-
schädigt wird. (abb. 7)
3. Klappen Sie die Rückseite auf (Batterie zeigt nach
unten) und klopfen Sie die Fernbedienung leicht auf
eine stabile Oberfläche (z. B. einen Tisch), um die
Batterie zu entfernen. Tauschen Sie dann die Batte-
rie aus. Legen Sie die Batterie so ein, dass die
Markierung + der Batterie auf die Markierung + im
Batterieclip auf der hinteren Abdeckung zeigt. Die
neue Batterie nicht mit den Fingern berühren.
Durch Verunreinigung mit Hautfett wird die Lebens-
dauer der Batterie verkürzt. Mit der Haut in Berüh-
rung gekommene Batterie mit einem spiritusge-
tränkten Lappen reinigen.
4. Zum Zusammenbau der Fernbedienung die Gehäu-
sehälften zusammendrücken und einrasten lassen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Sender und Empfänger arbeiten mit einer Trägerfre-
quenz von 434 MHz gemäß EG-Vorschriften. Diese
Vorrichtungen müssen nachweislich den geltenden Vor-
schriften in jedem einzelnen Land entsprechen. Zwei
Vorschriften sind einzuhalten: der europäische Tele-
kommunikationsstandard ETS 300–220, der in den
meisten Ländern Anwendung findet, und die deutsche
BZT-Richtlinie 225Z125, die auf USW 300–220 basiert,
aber zusätzliche Anforderungen enthält. Weitere An-
forderungen sind in ANHANG VI der RICHTLINIE
(abb. 7)
KENNTNIS
DES
FAHRZEUGES
SICHERHEIT
ANLASSEN
UND FAHRT
WARNLEUCHTEN
UND
MELDUNGEN
IM NOTFALL
WARTUNG
DES
FAHRZEUGS
TECHNISCHE
DATEN
STICHWORTVER-
ZEICHNIS
15

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