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Single Axis Fuß
a) den Tod eines Patienten, Anwenders
oder einer anderen Person,
b) die vorübergehende oder dauerhafte
schwerwiegende Verschlechterung
des Gesundheitszustands eines
Patienten, Anwenders oder anderer
Personen,
c) eine schwerwiegende Gefahr für die
öffentliche Gesundheit.
• Im Zusammenhang mit der Verwen
dung von Prothesenpassteilen zur Her
stellung externer Gliedmaßenprothesen
ist folgendes zu beachten:
• Passteile nur gemäß ihrer Zweckbe
stimmung einsetzen.
• Werden Passteile mit unterschiedlicher
max. Belastung kombiniert, gilt die max.
Belastung des schwächsten Bauteils
für die gesamte Prothese.
• Werden Passteile für unterschiedliche
Aktivitätsgrade kombiniert, gilt der Aktivi
tätsgrad des Passteils mit der geringsten
Aktivität für die gesamte Prothese.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkompo
nenten mit CEKennzeichen entbin
det den Techniker nicht von seiner
Verpflichtung, die Passteilkombination
im Rahmen seiner Möglichkeiten auf
ihre Zweckmäßigkeit, ordnungsgemäße
Montage und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass
eine Passteilkombination nicht der ge
forderten Sicherheit entspricht, dürfen
die Passteile nicht kombiniert werden.
• Der Prothesenaufbau muss entspre
chend den allgemein anerkannten
fachlichen Regeln des Orthopädietechni
DE-4
kerHandwerks durchgeführt werden.
Gebrauchsanweisung
• Die für das Bauteil vorgesehenen
Anzugsdrehmomente müssen
eingehalten werden. Hierzu ist ein
geeignetes Werkzeug (Drehmoment
schlüssel) zu verwenden.
• Die Passteile müssen vor Übergabe
an den Anwender gegen unbeab
sichtigtes Lösen oder Verdrehen der
Verschraubungen mit geeigneter
Schraubensicherung gesichert werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften
für einzelne Passteile (z. B. spezi
elle Kombinationsmöglichkeiten,
Wartungsintervalle etc.) müssen
eingehalten werden.
• Bei Kombination unterschiedlicher
Passteile (eines oder verschiedener
Hersteller) gilt:
• Ausschließlich Passteile einsetzen, die
den Anforderungen der DIN EN ISO
10328 und den Anforderungen des
Medizinproduktegesetzes entsprechen.
• Im Schadensfall gilt: Bei Kombination
von ModularProthesenkomponenten
unterschiedlicher Hersteller kann jeder
Hersteller grundsätzlich nur für das
Versagen der eigenen Passteile haftbar
gemacht werden. Eine darüberhinaus
gehende Haftung des Herstellers ist
nur dann möglich, wenn seine Passteile
nachweislich ursächlich für den Schaden
oder Funktionsausfall von Passteilen
anderer Hersteller gewesen sind.
•
Das Produkt ist zur Anwendung
an einem Anwender vorgese
hen und nicht zur Wiederverwendung
bei weiteren Personen geeignet!