Bestimmungsgemäße Verwendung:
Die Maschine entspricht der
gültigen EG Maschinenricht-
linie.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für „stehenden Betrieb" einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in Faser
richtung gespalten werden. Die Abmessungen der zu spaltenden Hölzer:
Kurzholz
Meterholz
• Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung spalten.
• Die Sicherheits- Arbeits- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie die in den Technischen Daten
angegebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet oder repariert werden, die damit vertraut und über
die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein der Benutzer.
Restrisiken:
Die Maschine ist nach dem Stand der
Technik und den anerkannten sicher-
heitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das Spaltwerkzeug bei unsachgemäßer Führung oder
Auflage des Holzes.
• Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück bei unsachgemäßer Halterung oder Führung.
• Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäßer Elektro-Anschlußleitungen.
• Restrisiken werden minimiert, durch Beachtung der Sicherheitshinweise und der Bedienungsanweisung.
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54 cm
104 cm
9322 0406