7.
Garantie
Fehlerhafte und unbrauchbare Teile werden nach unseren allgemeinen Lieferbedingungen er-
setzt.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch folgende Gründe mitverursacht wor-
den sind:
Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung
durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung sowie Verschleissteile (in der Ersatz-
teilliste mit * gekennzeichnet), fehlerhafte Behandlung oder Wartung.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind bei
Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Ge-
rätes der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein Vertragsunternehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des Käu-
fers.
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0351708
- PEM-T3
Garantie
08_Garantie.doc
03 / 2008