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Sicherheitsbestimmungen; Sicherheitshinweise - WAGNER PEM-T3 Betriebsanleitung

Tribo handsprühpistole
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Sicherheitsbestimmungen

1.
Sicherheitsbestimmungen
1.1

Sicherheitshinweise

Gefahr
Diese Einrichtung kann gefährlich sein, wenn sie nicht gemäß den Angaben in
dieser Betriebsanleitung betrieben wird!
Zusätzlich sind die landesspezifischen Sicherheitsbestimmungen für den
Brandschutz zu berücksichtigen!
Gefahr
Personen mit Herzschrittmachern dürfen sich auf keinen Fall in dem Be-
reich aufhalten, wo das Hochspannungsfeld zwischen der Sprühpistole
und dem zu beschichtenden Werkstück entsteht!
Für das sichere und rationelle Arbeiten mit der Anlage sind vom Anwender die nachstehenden
Vorschriften zu beachten:
Insbesondere hat der Betreiber die Sicherheits-
richtlinien des VdS und der Berufsgenossen-
schaften zu beachten.
Die elektrostatische Beschichtungseinrichtung
darf nur von ausgebildetem Fachpersonal be-
nutzt werden.
Die Sprühpistole darf nur in Pulver Sprühkabinen
oder an Pulver Sprühständen betrieben werden,
die eine technische Lüftung aufweisen.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass eine
mittlere Konzentration von Pulverlack in der Luft
von 50 % der unteren Explosionsgrenze (UEG =
max. zulässige Pulver/Luft Konzentration) nicht
überschritten wird. Ist ein verlässlicher Wert der
UEG nicht vorhanden, darf die mittlere Konzent-
ration 10 g/m³ nicht überschreiten.
Überschüssiger Beschichtungsstoff (Overspray)
muss sicher gesammelt werden.
Bei der Entsorgung von Pulverlacken sind die
Herstellerhinweise und die jeweils geltenden
Umweltschutzbedingungen zu beachten.
Der Netzanschluss zum Betrieb der Wagner
Pulvergeräte muss elektrisch mit der Abluftanla-
ge der Pulversprühanlage verriegelt sein.
03 / 2008
Bei Mängeln oder Defekten ist unverzüglich die
Reparatur durch den Betreiber zu veranlassen.
Eine regelmäßige Überprüfung der Pulversprüh-
einrichtung (jährlich) hinsichtlich Explosions-
schutz ist vom Betreiber durchführen zu lassen.
Reparaturen dürfen nur durch Fachpersonal und
auf keinen Fall im explosionsgefährdeten Be-
reich ausgeführt werden. Der Ex-Schutz darf da-
durch nicht beeinträchtigt werden.
Der Fußboden des Arbeitsbereiches muss elekt-
rostatisch leitfähig sein (Messung nach EN
1081).
Alle leitfähigen Teile im Arbeitsbereich (1 m um
jede Sprühstelle bzw. Kabinenöffnung herum)
müssen elektrostatisch geerdet sein.
Alle Personen innerhalb des Arbeitsbereiches
müssen elektrostatisch leitfähige Schuhe tra-
gen.
Die Sprühpistole sollte mit der bloßen Hand
gehalten werden! Werden Handschuhe verwen-
det, so müssen solche aus leitfähigem Material
verwendet werden.
Richtlinie 94/9/EG: Das Gerät ist zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung in explosionsge-
fährdeten Bereichen geeignet.
0351708
- PEM-T3
010101_Sicherheit01_pea.doc
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