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Sicherheit In Explosionsgefährdeten Bereichen; Allgemeines Zu Feststellanlagen In Ex-Bereichen - Hekatron ORS 142 Ex Betriebsanleitung

Rauchschalter
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2 Zur Sicherheit
7002227 200514.KT Ausgabe 01.04.2015
2.1 Sicherheit in explosionsgefährdeten
Bereichen

Allgemeines zu Feststellanlagen in Ex-Bereichen:

Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude durch geschlos-
sene Feuerschutztüren in Brandabschnitte aufgeteilt. Im Brandfall wird
damit der Rauch auf den betroffenen Brandabschnitt begrenzt, Fluchtwege
bleiben passierbar und Rettungsarbeiten werden nicht behindert. Weil
geschlossene Feuerschutztüren oft den Betriebsablauf stören, werden Fest-
stellanlagen installiert, die offene Feuerschutztüren im Brandfall selbsttätig
schließen. In explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereichen) müssen gemäß
den Vorschriften zusätzlich Gaswarnanlagen installiert werden, die beim
Entstehen explosionsfähiger Gasgemische die Feststellanlagen auslösen. Eine
Feststellanlage für Ex-Bereiche besteht aus folgenden Komponenten:
– Rauchschalter zur Detektion eines Brandes und zum automatischen
Auslösen der Feststellvorrichtung.
– Gaswarnanlage, bestehend aus Gasmesskopf und Gasmesscomputer
(außerhalb des Ex-Bereichs), zur Detektion eines Gasgemisches und zum
automatischen Auslösen der Feststellvorrichtung.
– Türhaftmagnet zum Feststellen des Feuerschutzabschlusses.
– Handauslösetaster zur manuellen Auslösung des Feuerschutzabschlusses.
– Stromversorgung (außerhalb des Ex-Bereichs) für Rauchschalter, Haftma-
gnet und Gaswarnanlage.
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften für Feststellanlagen in Ex-
Bereichen:
– Für Abschlüsse von Räumen, in denen mit einer explosionsfähigen Atmo-
sphäre durch brennbare Stäube gerechnet werden muss (Zonen 20 bis 22),
dürfen Feststellanlagen nicht verwendet werden.
– Feststellanlagen dürfen im Ex-Bereich der Zonen 1 bis 2 nur eingesetzt
werden, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer
Gaswarnanlage ausgelöst werden.
– Nach dem betriebsfähigen Einbau einer Feststellanlage in Verbindung
mit einer Gaswarnanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie
Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung
festzustellen. Sie ist vom Betreiber zu veranlassen.
Hekatron Vertriebs GmbH · Brühlmatten 9 · D-79295 Sulzburg
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