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Wartung Und Instandhaltung; Wartungshinweise - Hekatron ORS 142 Ex Betriebsanleitung

Rauchschalter
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8 Wartung und Instandhaltung

Hekatron Vertriebs GmbH · Brühlmatten 9 · D-79295 Sulzburg
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8 Wartung und Instandhaltung

8.1 Wartungshinweise

Die Hekatron Rauchschalter sind unter Berücksichtigung der besonderen Be-
triebsumgebungsbedingungen einer Wartung gemäß VDE 0833 Teil 1 zu unter-
ziehen. Wir empfehlen, die Rauchschalter nach einer Betriebszeit von 8 Jahren
einer Werksrevision zu unterziehen. Aufgrund besonderer Betriebsumgebungs-
bedingungen, z. B. bei übermäßiger Beanspruchung, starken äußeren Einflüssen
und Verschmutzung, kann auch eine frühere Werksrevision erforderlich sein.
Anwendungsgrenzen: Rauchschalter sollen nicht eingesetzt werden, wenn mit
betriebsbedingten Störgrößen wie Staub, Rauch, Betauung oder Dampf zu
rechnen ist.
Herstellerunterlagen beachten!
Für die Wartung und Instandhaltung des Gasmesscomputers bzw. des Gas-
messfühlers sind die Hinweise des jeweiligen Herstellers zu beachten.
Messkammer nicht öffnen!
Die Messkammer der Rauchschalter darf nicht geöffnet werden!
Hinweise für den Errichter
1. Als durch den Hersteller autorisierte Fachkraft (namentlich) gelten Sie, wenn
Sie bei Hekatron das entsprechende Seminar besucht und die Fachkunde-
prüfung mit Erfolg bestanden haben. Damit sind Sie berechtigt, den in
diesem Zertifikat aufgeführten Zulassungsgegenstand abzunehmen und zu
warten.
2. Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse-
und/oder Festellvorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder von
Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
3. Seminar-Teilnahmebescheinigungen gelten nicht als Abnahmeberechtigung.
4. Als benannte Prüfstelle gilt zur Zeit nur der VdS in Köln.
Hinweise für den Betreiber
(Auszug aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen)
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und in
Abständen von maximal einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft
werden. Ergeben zwölf im Abstand von einem Monat aufeinander folgende
Funktionsprüfungen keine Funktionsmängel, so braucht die Feststellanlage nur
im Abstand von 3 Monaten überprüft werden. Wird bei den vierteljährlichen
Funktionsprüfungen ein Funktionsmangel festgestellt, so ist umgehend die
Betriebsfähigkeit wieder herzustellen und diese durch mindestens drei aufeinan-
derfolgende monatliche Funktionsprüfungen nachzuweisen.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen bzw. vierteljährlichen Über-
prüfung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber
aufzubewahren.
7002227 200514.KT Ausgabe 01.04.2015

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