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Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung; Transportschäden - KaVo GENTLEray 980 Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung GENTLEray 980
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
Material oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum
zu folgenden Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet
KaVo Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandset‐
zung. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens oder Vor‐
satzes gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenste‐
hen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch natürli‐
che Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Be‐
dienungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Korrosion, Ver‐
unreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder elektrische
Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, optische
Komponenten, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen
können, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vor‐
nehmen.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden, wenn
das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo einge‐
sandt wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt werden
kann.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Das sachgerechte Entsorgen und Recycling der Verkaufsverpackungen erfolgt ge‐
mäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsorgungsbetriebe/Recyclingfir‐
men im Rahmen eines flächendeckenden Rücknahmesystems. Dafür hat KaVo
seine Verkaufsverpackungen lizenzieren lassen. Bitte beachten Sie Ihr regionales
öffentliches Entsorgungssystem.
1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
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