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Garantiebestimmungen; Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung; Transportschäden - KaVo DSE Clinical E50 Life Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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1.3 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt im Rahmen der gültigen KaVo Lieferungs- und Zahlungsbedin-
gungen die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit im Materi-
al und in der Herstellung für die Dauer von 12 Monaten ab dem vom Verkäufer
bescheinigten Verkaufsdatum.
Bei begründeten Beanstandungen leistet KaVo Garantie durch kostenlose Er-
satzlieferung oder Instandsetzung.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden
sind oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße
Behandlung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedie-
nungs- oder Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienver-
sorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach
den Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus
Glas und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von
Kunststoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese un-
verzüglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der
die Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleis-
tungsfrist 12 Monate beträgt.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Verkaufsverpackungen gemäß der gültigen Verpackungsverordnung über Ent-
sorgungsbetriebe/Recyclingfirmen sachgerecht entsorgen. Dabei das
flächendeckende Rücknahmesystem beachten. Dafür hat KaVo seine Verkaufs-
verpackungen lizenzieren lassen. Regionales öffentliches Entsorgungssystem
beachten.
1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
Gebrauchsanweisung DSE Clinical E50 Life
1 Benutzerhinweise | 1.3 Garantiebestimmungen
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