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Bezeichnungen; Sicherheitshinweise; Zu Diesem Kapitel; Bestimmungsgemäße Verwendung - Bosch Rexroth VT-MSFA1 Betriebsanleitung

Boosterverstärker
Inhaltsverzeichnis

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Bosch Rexroth AG

Sicherheitshinweise

1.3.3 Bezeichnungen

In dieser Dokumentation werden folgende Bezeichnungen verwendet:
Tabelle 4: Bezeichnungen
Bezeichnung
Bedeutung
VT-MSFA1
Boosterverstärker
UB
Betriebsspannung
2
Sicherheitshinweise
2.1

Zu diesem Kapitel

Der Boosterverstärker wurde gemäß den allgemein anerkannten Regeln
der Technik hergestellt. Trotzdem besteht die Gefahr von Personen- und
Sachschäden, wenn Sie dieses Kapitel und die Sicherheitshinweise in dieser
Dokumentation nicht beachten.
Lesen Sie diese Dokumentation gründlich und vollständig, bevor Sie mit dem
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Produkt arbeiten.
Bewahren Sie die Dokumentation so auf, dass sie jederzeit für alle Benutzer
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zugänglich ist.
Geben Sie das Produkt an Dritte stets zusammen mit den erforderlichen
f
Dokumentationen weiter.
Betreiben Sie den Boosterverstärker VT-MSFA1 nur in technisch
f
einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst und unter Beachtung dieser Anleitung.
Bei Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen, und Änderungen im
f
Betriebsverhalten den VT-MSFA1 sofort stillsetzen und Störungen dem
zuständigen Personal melden.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Beim Boosterverstärker VT-MSFA1 handelt es sich um eine elektrische
Komponente.
Sie dürfen das Produkt wie folgt einsetzen:
• zur Ansteuerung hydraulischer Schaltventile, die schnell geschaltet werden
sollen.
• zur Erzeugung des getakteten Magnetsroms für die laut Datenblatt freigebenen
Schaltventile.
Das Produkt ist nur für die professionelle Verwendung und nicht für die private
Verwendung bestimmt.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, dass Sie diese
Dokumentation und insbesondere das Kapitel 2 „Sicherheitshinweise" vollständig
gelesen und verstanden haben.
2.3
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jeder andere Gebrauch als in der bestimmungsgemäßen Verwendung
beschrieben ist nicht bestimmungsgemäß und deshalb unzulässig.
VT-MSFA1 | RD 30260-B/07.12

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