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Zusätzliche Informationen - Cochlear Baha Attract Benutzerhandbuch

Teil b
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Zusätzliche Informationen
Anleitung für die Vereinigten
Staaten von Amerika
Vorsicht: Gemäß der Gesetzgebung der
Vereinigten Staaten von Amerika darf dieses
Gerät ausschließlich an Ärzte verkauft oder von
Ärzten verschrieben werden.
Warnhinweis für Hörgeräteakustiker
Ein Baha Soundprozessor kann erst an einen
Kunden ausgegeben werden, nachdem die
ärztliche Diagnose durch einen zugelassenen Arzt
(vorzugsweise einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt)
gestellt und ein Implantat im Schädelknochen
hinter dem Ohr eingesetzt wurde. Der Baha
Soundprozessor kann mit einem Softband oder
einem SoundArc getragen werden; dann ist kein
Implantat erforderlich. Eine ärztliche Verordnung
muss jedoch in jedem Fall vorliegen.
Wichtiger Hinweis für potenzielle Träger
eines Baha Soundprozessors
• Ein potenzieller Baha Träger muss vor der
Anschaffung eines Baha Soundprozessors immer
zunächst eine gründliche ärztliche Diagnose
durch einen zugelassenen Arzt (vorzugsweise
Hals-Nasen-Ohren-Facharzt) durchführen lassen
und sich ein Implantat im Schädelknochen
hinter dem Ohr einsetzen lassen.
• Durch die ärztliche Diagnose soll vor der
Anschaffung des Soundprozessors gewährleistet
werden, dass alle medizinisch behandelbaren
Umstände, die das Hörvermögen gegebenenfalls
beeinträchtigen, abgeklärt und behandelt
werden. Bei entsprechender ärztlicher Diagnose
erhalten Sie vom Arzt einen schriftlichen
Befund, aus dem hervorgeht, dass Ihr Hörverlust
medizinisch diagnostiziert wurde und dass Sie
ein geeigneter Kandidat für ein Baha Produkt
sind. Der Arzt wird Sie gegebenenfalls zur
audiologischen Beurteilung an einen Audiologen
oder Hörgeräteakustiker verweisen.
• Gemäß der Gesetzgebung der Vereinigten
Staaten dürfen Baha Soundprozessoren
ausschließlich an Personen verkauft werden, die
von einem zugelassenen Arzt die entsprechende
medizinische Diagnose erhalten haben. Die
Gesetzgebung der USA lässt die Abgabe einer
schriftlichen Verzichtserklärung eines umfassend
aufgeklärten Erwachsenen zu, falls diese Person
aus religiösem oder persönlichem Glauben
eine medizinische Beratung ablehnt. Eine
Verzichtserklärung liegt jedoch nicht in Ihrem
gesundheitlichen Interesse und es wird dringend
davon abgeraten.
Warnhinweis zu den Batterien
Das Verschlucken von Batterien ist gefährlich.
Bewahren Sie die Batterien immer außerhalb
der Reichweite von Kleinkindern und Menschen
mit geistiger Behinderung sowie Haustieren auf.
Falls versehentlich eine Batterie verschluckt wird,
suchen Sie umgehend den nächsten Notarzt auf
oder wenden sich an die National Button
Battery Hotline unter (202) 625 – 3333
(nur USA, R-Gespräch).
Deutsch
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