Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Persönliche Schutzausrüstung; Gehörschutz - Cloos QINEO GL 302DC Betriebsanleitung

Portable inverter
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ATEMSCHUTZ
AUGENSCHUTZ
ARBEITSKLEIDUNG
GEHÖRSCHUTZ
FUßSCHUTZ
HANDSCHUTZ
14
Sicherheit
2.5 Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz ist immer dann zu benutzen, wenn sich schädliche Gase,
Dämpfe, Nebel oder Rauche entwickeln und eine Lüftung oder Absaugung
nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
Augenschutz ist bei allen Schweiß- und Schneidarbeiten notwendig: Zum
Schutz vor Wärmestrahlen, Blendung und Verblitzen müssen Schutzbrillen
(für Autogenschweißer und Schweißerhelfer) beziehungsweise
Schweißerschutzschilde oder -hauben mit Strahlenschutzfiltern getragen
werden; sie schützen gleichzeitig vor Funken und Schweißspritzern.
Benutzen Sie ausschließlich Schutzgläser nach DIN EN 166 und DIN EN 379
in Ihrem Schweißerschutzschirm oder Ihrer Kopfhaube.
Arbeitskleidung darf nicht durch entzündliche oder leichtentzündliche
Stoffe wie Öl, Fette, Petroleum und so weiter verunreinigt sein. Die Klei-
dung muss den Körper ausreichend bedecken.
Gehörschutz ist ab einem Schallpegel von mehr als 85 dB(A) notwendig.
Lärm dieser Pegelstärke ist für das Gehör gefährdend.
Zum Schutz gegen Stromschläge, Funkenflug und Schweißspritzer sind
feuerfeste Sicherheitsschuhe zu tragen.
Zum Schutz gegen Stromschläge, Funkenflug und Schweißspritzer sind
feuerfeste Schutzhandschuhe zu tragen.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis