Der Eigentümer wird darauf hingewiesen, dass gesetzlich folgendes verboten sein
kann:
•
Der Ausbau oder die Außerbetriebnahme außer für Wartungs-, Reparatur-
oder Austauscharbeiten von Vorrichtungen oder Bauteilen eines Neufahr-
zeugs zur Kontrolle der Geräuschemission vor Verkauf oder Übergabe an
den Endkunden oder während der Nutzung.
•
Der Gebrauch des Fahrzeugs, nachdem die genannten Vorrichtungen oder
Bauteile ausgebaut oder außer Betrieb gesetzt wurden.
Den Auspuff/ Schalldämpfer und die Schalldämpferrohre kontrollieren und sicherstel-
len, dass keine Rostspuren oder Löcher vorhanden sind, und dass das Auspuffsystem
richtig funktioniert.
Erhöht sich die Geräuschentwicklung an der Auspuffanlage, sofort einen offiziellen
Moto Guzzi- Vertragshändler oder eine autorisierte Werkstatt aufsuchen.
ANMERKUNG
ÄNDERUNGEN AM AUSPUFFSYSTEM SIND VERBOTEN.
Ständer (03_11, 03_12)
DER SEITEN- UND DER HAUPTSTÄNDER (WO VORGESEHEN) SOLLEN SICH
FREIGÄNGIG BEWEGEN, GEGEBENENFALLS DAS GELENK SCHMIEREN.
03_11
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