EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
GERÄUSCHEMISSIONS-BEGRENZUNGSSYSTEM
Die Bestandteile des Motors, des Ansaugtrakts und der Auspuffanlage dürfen nicht
verändert werden, da sonst die örtlich geltenden Geräuschemissionsvorschriften nicht
mehr erfüllt werden (z. B. EPA 40 CFR 205).
FUNKENFÄNGER
Ihr POLARIS-Fahrzeug ist mit einem Funkenfänger ausgerüstet, der für den
Straßengebrauch ebenso geeignet ist wie für den Geländebetrieb. Dieser Funkenfänger
muss an Ort und Stelle verbleiben und funktionstüchtig sein, wenn das Fahrzeug gefahren
wird.
ABGASREINIGUNGSANLAGE
Die Abgasemissionen werden durch die Motorbauart begrenzt. Die Kraftstoffzufuhr wird
durch die elektronische Kraftstoffeinspritzung (EFI) geregelt. Die Bestandteile des Motors
und des EFI wurden im Werk auf optimale Wirkungsgrade eingestellt und sind nicht
justierbar.
Der Emissionsaufkleber befindet sich an der Innenseite des unteren linken Rahmenrohrs
(unter dem Fußbereich des Fahrers).
ELEKTROMAGNETISCHE STÖRUNGEN
Die Funkenzündanlage erfüllt die kanadische Norm ICES-002.
Dieses Fahrzeug erfüllt die EMV-Anforderungen der UN/ECE Richtlinie Nr. 10.
Nicht ionisierende Strahlung: Dieses Fahrzeug strahlt etwas elektromagnetische Energie
ab. Personen mit aktiven oder passiven implantierbaren, medizinischen Geräten (z. B.
Kardiographen oder Herzschrittmacher) sollten die für ihr Implantat geltenden
Beschränkungen und die für das Fahrzeug geltenden elektromagnetischen Normen und
Richtlinien prüfen.
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