GARANTIE
ALLEINIGEN RECHTSBEHELFE IM FALLE EINER GARANTIEVERLETZUNG. POLARIS
HAFTET NICHT GEGENÜBER PERSONEN FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER
FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART, SEI ES, DASS SIE DURCH EINE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEGRÜNDET SIND,
ODER SEI ES, DASS SIE DURCH EINEN SONSTIGEN VERTRAG, DURCH
FAHRLÄSSIGKEIT ODER DURCH SONSTIGE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER
ANDERWEITIGE UMSTÄNDE BEDINGT SIND. DIESER AUSSCHLUSS VON
BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN GILT UNABHÄNGIG VON UND
UNGEACHTET EINER ETWAIGEN ENTSCHEIDUNG, DASS DER AUSSCHLIESSLICHE
RECHTSBEHELF SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HABE.
ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG
SIND VON DIESER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. ALLE SONSTIGEN
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN (EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER
GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG) SIND AUF DIE DAUER DER
OBEN GENANNTEN SECHSMONATIGEN GARANTIEFRIST BESCHRÄNKT. POLARIS
LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN AB, DIE IN DIESER
GARANTIEERKLÄRUNG NICHT ENTHALTEN SIND. IN MANCHEN STAATEN IST DER
AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG BEILÄUFIG ENTSTANDENER
UNZULÄSSIG. IN DIESEM FALL GELTEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN
KÄUFER NICHT, INSOWEIT SIE IM KONFLIKT MIT DEM MASSGEBLICHEN RECHT
DES JEWEILIGEN STAATES STEHEN.
GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN
Sollte Ihr Fahrzeug Wartung im Rahmen der Garantie benötigen, sind Sie verpflichtet, es
zu einem POLARIS-Vertragshändler mit Service-Abteilung zu bringen. Bei der
Anforderung des Garantie-Service müssen Sie Ihr Exemplar der Garantieanmeldung dem
Händler vorlegen. (DIE KOSTEN DES TRANSPORTS ZUM UND VOM HÄNDLER SIND
VON IHNEN ZU TRAGEN.)
IM LAND, IN DEM DAS PRODUKT GEKAUFT WURDE:
Reparaturen im Rahmen der Garantie oder von Technischen Mitteilungen müssen von
einem POLARIS-Vertragshändler oder einem anderen qualifizierten Spezialisten
ausgeführt werden. Kunden, die innerhalb des Landes, in dem sie ihr Produkt gekauft
haben, umgezogen sind oder reisen, können Reparaturen im Rahmen der Garantie und
von Technischen Mitteilungen bei jedem POLARIS-Vertragshändler oder jedem anderen
qualifizierten Spezialisten beantragen, der die gleiche Produktserie verkauft.
AUSSERHALB DES LANDES, IN DEM DAS PRODUKT GEKAUFT
WURDE:
Wenn Sie gegenwärtig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Sie Ihr Produkt
gekauft haben, sollten Sie Ihr Produkt zu einem POLARIS-Vertragshändler oder einem
anderen qualifizierten Spezialisten bringen. Bitte legen Sie dem Händler einen
Identitätsnachweis mit Foto als Beleg Ihres Wohnsitzes in dem Land vor, in dem der
Vertragshändler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, ansässig ist. Nach Vorlage des
Wohnsitz-Nachweises ist der Vertragshändler berechtigt, die Garantiereparatur
durchzuführen.
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