Garantie
Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für von ihr in
Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den Voraussetzungen der
nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte Garantie gegen Material-
oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-Bauteile.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-Inspek-
tion durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch (Serviceheft)
genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um einen störungs-
freien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus dieser
Garantie sind daher die Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den
POLARIS-Vertragshändler, das Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch
(Serviceheft) und die entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch verpack-
ten oder nicht ordnungsgemäß vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreingestellten
Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
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