Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Scharfschaltung Mit Aufhebung Der Sperrung - ABB Busch-/-secure@home Systemhandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

3.3

Scharfschaltung mit Aufhebung der Sperrung

Die Einbruchmeldeanlage wird nicht aktiviert, wenn die folgenden Anomalien vorliegen:
-
Melder, der aktiv oder defekt ist.
-
Überfallmelder im aktiven Zustand.
-
Bewegungsmelder abgedeckt oder mit reduzierter Reichweite.
-
Sabotage.
-
Gestörte Stromversorgung (Netz oder Akku).
-
Sirene defekt.
-
Kommunikationsprobleme mit den Geräten.
-
Schwache Batterie Fernbedienung
-
Probleme mit dem Alarmübertragungssystem (GSM).
-
Scharfschaltung mit Fernbedienung mit schwacher Batterie vorgenommen.
-
Andere Störungen.
Ein Melder ist im aktiven Zustand, wenn er eine Alarmbedingung meldet. So ist es
beispielsweise der Magnetkontakt einer offenen Tür oder eines offenen Fensters. Ein
Überfallmelder ist im aktiven Zustand, wenn er einen Überfallversuch meldet. So ist es
beispielsweise eine Fernbedienung, wenn man die eventuell für den Überfall programmierte
Taste drückt.
Ein Nutzer mit Zugangsebene 2 kann jedoch die Aufhebung der Sperrung für die
Sicherungsbereiche seiner Zuständigkeit erhalten und die Einbruchmeldeanlage scharf
schalten. Mit der Aufhebung der Sperrung ignoriert die Zentrale die etwaigen Ursachen, die
die normale Scharfschaltung der Anlage verhindern, und schaltet sie scharf.
ACHTUNG!
Die Aufhebung der Sperrung ist ein Notfallvorgang, um auf jeden Fall die teilweise
Funktion der Einbruchmeldeanlage zu gestatten. Man muss sich bewusst sein, dass
der durch die Anlage gebotene Schutz aufgrund der vorhandenen Anomalien mehr
oder weniger stark eingeschränkt ist. Die Anomalien, die die Sperre verursacht
haben, müssen daher so schnell wie möglich behoben werden, um die volle
Funktionalität der Anlage rückzusetzen.
2 CS M60 0729 D090 1
B US CH -/ABB -S ECUR E@HOM E
18 /74

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis