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Verpflichtung Des Betreibers - scherzinger 50X5-130 Serie Betriebsanleitung

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1.9 Verpflichtung des Betreibers
BA Pumpe
Ausgabe 4.3
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Fachkräfte mit dieser Pumpe arbeiten zu lassen,
die
• entsprechend den auszuführenden Tätigkeiten ausreichend ausgebildet wurden.
• mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit, Explosionsschutz und
Unfallverhütung vertraut und von qualifiziertem Personal in die Handhabung der
Pumpe eingewiesen wurden.
• die Sicherheits- und Warnhinweise in der Betriebsanleitung gelesen und verstan-
den haben.
Beachten Sie bitte im Interesse aller Beteiligten die folgenden Anweisungen:
• Ergänzen Sie die Betriebsanleitung um allgemeingültige, gesetzliche und sons-
tige verbindliche Regelungen zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umwelt-
schutz sowie zum Explosionsschutz und instruieren Sie das mit der Pumpe be-
schäftigte Personal darin!
• Ergänzen Sie die Betriebsanleitung um Anweisungen zur Berücksichtigung be-
trieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe,
eingesetztem Personal (einschließlich Aufsichts- und Meldepflicht)!
• Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Reinigen, Warten
etc. eindeutig fest!
• Überprüfen Sie das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals in
regelmäßigen Abständen!
• Treffen Sie Maßnahmen, damit die Pumpe nur in sicherem, funktionsfähigem Zu-
stand betrieben wird!
• Lassen Sie die Pumpe in den vorgegebenen Intervallen reinigen und warten (⇒
Kapitel 7.3 auf der Seite 60)!
• Lassen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers keine baulichen Ver-
änderungen (mit Ausnahme der in der Betriebsanleitung beschriebenen) durch-
führen!
• Regeln Sie, dass Personen, die nicht mit Hilfe der Sicherheitshinweise in die Rest-
risiken beim Arbeiten an und mit der Pumpe eingewiesen wurden, den Gefahren-
bereich der Pumpe nicht betreten dürfen!
• Bei Oberflächentemperaturen von über 50 °C ist ein Warnschild an der Maschine
gut sichtbar anzubringen. Bei Oberflächentemperaturen von über 80 °C muss
eine Isolierung angebracht, oder der Bereich in ausreichender Entfernung von
der Gefahrenquelle umzäunt / abgegrenzt werden.
• Die Sicherung der Arbeitsumgebung fällt ausschließlich in den Verantwortungs-
bereich des Betreibers.
1 Einführung
11

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